Das Parken soll künftig kosten. Foto: Danner

Ab Januar 2022 soll das Parkhaus Wettestraße gebührenpflichtig werden. Mit den Benutzungsgebühren und dem Entwurf der Parkhaussatzung befasste sich der Verwaltungsausschuss in der Vorberatung. Der Satzungsbeschluss steht am 23. November im Gemeinderat an.

Oberndorf - Im November 2014 wurde das Parkhaus Wettestraße offiziell in Betrieb genommen und trägt seither zur Verbesserung der Parksituation in der Oberstadt bei. Aufgrund der Verknappung der Parkplätze und zunehmender Belegung des Parkhauses durch Dauerparker beschloss der Gemeinderat im Juli die Parkraumbewirtschaftung. Dazu wird ein schrankenloses Parksystem der Firma Peter Park System mit Scannertechnik installiert. Die Entrichtung der Parkgebühren wird wahlweise über eine App-gesteuerte Lösung oder am Kassenautomat möglich sein.

Schrankenloses System

Jens Hartmann vom Ordnungsamt teilte mit, die Verwaltung habe sich im Vorfeld über die Parkgebühren im Umkreis informiert. Er sprach von Gebühren in moderater Höhe und der Absicht, das kostenlose Parken einzuschränken. Die geplante Gebührenordnung unterscheidet zwischen Tag- und Nachttarif sowie einem Wochenendtarif für Sonn- und Feiertage.

Erste Änderungen des Entwurfs gehen auf den Kernstadtbeirat zurück, der sich unter anderem für kostenfreie Sonn- und Feiertage anstelle einer Ein-Euro-Pauschale ausgesprochen hatte. Von Montag bis Samstag soll tagsüber zwischen 7 und 19 Uhr bis zu zwei Stunden kostenfrei geparkt werden können. Ab der dritten Stunde fallen Gebühren an bis zum Höchstsatz von zehn Euro täglich.

Günter Danner (SPD) betonte, der Kernstadtbeirat wolle eine halbstündliche Abrechnung. Es gehe nicht darum, das Stadtsäckel zu füllen, sondern den Parkraum nicht den Dauerparkern zu überlassen.

Bürgermeister Hermann Acker fügte hinzu, nachts gebe es keine Kapazitätsprobleme. Das spiegelt sich im vorgeschlagenen Nachttarif von pauschal einem Euro wider.

Mangels Erfahrungswerten noch unklar ist die voraussichtliche Summe der Einnahmen. Die vorläufige Annahme der Verwaltung liegt bei 50 000 Euro jährlich. Eine genauere Abschätzung lasse sich erst nach einer gewissen Betriebsdauer vornehmen.

Die Unterhaltungskosten für das Parkhaus liegen bei 70 000 Euro inklusive Energiekosten, Abschreibungen und Versicherungen. Hinzu kommen rund 20 000 Euro jährlich an die Betreiberfirma Peter Park, München für Softwarelizenzen, Telekommunikationskosten sowie die Kassenautomaten und den Scanner.

Laut Fraktionssprecher Dieter Rinker begrüßt die Freie Wählervereinigung die steuernde Wirkung der Gebühren. Das "wilde Parken" werde beendet, eine bessere Auslastung herbeigeführt und eventuell der Bau einer dritten Parkhausetage vermieden.

Was ist mit Elektroautos?

Siegmar Wehner (FWV) bat um Sicherstellung, dass die Software einem etwaigen "Parkhaustourismus" vorbeugt und findige Nutzer durch eine kurzfristige Unterbrechung keine zweite kostenlose Parkfrist in Anspruch nehmen können.

Thorsten Ade (CDU) erkundigte sich, ob es aufgrund einer erhöhten Brandgefahr eine Einschränkung für das Parken von Elektroautos im Parkhaus geben soll. Hermann Acker sah vorerst keinen Handlungsbedarf, da im Parkhaus noch gar keine Lademöglichkeit für E-Autos existiert. Dieses Angebot sei keine städtische Aufgabe, sondern Sache der Stromversorger. Sobald sich ein Betreiber findet, könne dies nachträglich über einen Nutzungsausschluss geregelt werden, sofern dies nötig sei.

Zum geänderten Gebührenentwurf herrschte einstimmiger Konsens im Verwaltungsausschuss. Im nächsten Schritt entscheidet der Gemeinderat.