Dauerparken ist nur noch auf manchen Stellplätzen möglich. Foto: Schatz

Wo bislang im Parkhaus bei der Arbeitsagentur Autos unbegrenzt abgestellt werden durften, sind die Zeiten nun begrenzt. Allein: das Hinweisschild wurde erst aufgehängt, nachdem die Regelung in Kraft trat. Für machen Autofahrer wurde das teuer.

Mitte Juli war die Welt für Autofahrer, die länger als 90 Minuten in der Tiefgarage bei der Arbeitsagentur parken wollten, noch in Ordnung. Für keinen der 275 Stellplätze war die Parkdauer beschränkt. Zumindest hing noch kein Hinweisschild. Dieses wurde erst Ende Juli angebracht – so mancher hatte seinen fahrbaren Untersatz lange davor abgestellt und ein Knöllchen kassiert.

Nur noch im hinteren Teil des Parkhauses an der Stingstraße darf das Auto ohne Parkzeitbeschränkung abgestellt werden, erklärt Dennis Schmidt. Der Pressesprecher der Stadt Balingen sagt: „Seit das Schild hängt, wird kontrolliert.“

“Wie lange darf man hier parken?“, will ein älterer Mann wissen. „So, wie es hier drauf steht“, sagt die Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, die die Parkscheiben kontrolliert. Zwei Frauen steigen aus ihrem Auto und murren vor sich hin: „So ein Blödsinn.“ Sie schütteln mit dem Kopf. „Unsinn“, sei das. „Mist.“ Ihr Wagen hat ein auswärtiges Kennzeichen. Sie wollen zur Gartenschau gehen.

Autofahrer müssen mit Bußgeld rechnen

Das komfortable Dauerparken wird vielleicht bald der Vergangenheit angehören. Denn: die Beschränkung ist ein Testballon, den der Gemeinderat im März für die Dauer der Gartenschau beschlossen hat. Das Thema „Parken in der Innenstadt“ soll im Herbst erneut diskutiert werden. Balingen ist dafür bekannt, dass alle Parkplätze kostenlos genutzt werden können. Noch, wie es in der Ratssitzung im Frühjahr anklang.

Die Langzeitplätze werden vor allem von Menschen genutzt, die in der Stadt arbeiten. Für sie ist es komfortabel, wenn sie nicht alle anderthalb Stunden die Parkuhr verstellen müssen.

Aufreger: nur noch drei Stunden darf geparkt werden. Foto:  Schatz

Was übrigens keine so gute Idee ist, wie der Bußgeldkatalog verrät. Wer seine Scheibe einfach weiterdreht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das richtet sich danach, wie lange die Parkdauer überschritten wurde. Autofahrer müssen nach Ablauf der Zeit ihren Wagen tatsächlich umparken.

Parken ohne Parkscheibe wird in Balingen grundsätzlich mit 20 Euro verwarnt, sagt Schmidt. „Sollte der seltene Fall eintreten, dass der Gemeindevollzugsdienst noch einmal am entsprechenden Fahrzeug vorbei geht, wird die Verwarnung erhöht.“

Das kostet ein Knöllchen je nach Parkzeitüberschreitung

Länger als 30 Minuten
25 Euro

Länger als eine Stunde
30 Euro

Länger als zwei Stunden
35 Euro

Länger als drei Stunden
40 Euro