Das Gelände bei der Bahnlinie muss nach Meinung des Gemeinderats aus dem FFH-Gebiet herausgenommen werden. Foto: Archiv

Räte und Verwaltung sehen Weiterentwicklung der Gemeinde in Gefahr. FFH-Flächen sorgen für Ärger.

Ostelsheim - Die Gemeinde Ostelsheim wehrt sich. Flächen, die für die Weiterentwicklung der Kommune dringend benötigt werden, tauchten jetzt in einem Plan zur Arrondierung und parzellengenauen Abgrenzung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH) auf. Bereits 2007 hat die Europäische Kommission die FFH-Areale – naturschutzähnliche Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung – festgelegt. Dabei handelt es sich um Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

Schutzwürdige Gebiete

Große Teile der Ostelsheimer Gemarkung fallen in diese schutzwürdigen Gebiete. Doch was längst erledigt schien, erfährt derzeit eine neue Brisanz. Auf Forderung der EU muss jetzt das Land Baden-Württemberg noch einmal aktiv werden. "Durch die FFH-Verordnungen sollten eigentlich laut Umweltministerium keine zusätzlichen Verpflichtungen geregelt werden, so dass die Gemeinden keine weiteren Einschränkungen im Rahmen der Bauleitplanung befürchten müssen", unterstreicht Bürgermeister Jürgen Fuchs. Im Kern gehe es bei der jetzigen Maßnahme hauptsächlich um die parzellenscharfe Abgrenzung der FFH-Gebiete. Dabei werde auf "Flurstücksgenauigkeit" geachtet. Einwendungen gegen die jetzt etwas abgeänderten Begrenzungen des schutzwürdigen Gebiets, könnten lediglich nach naturschutzrechtlichen Kriterien erfolgen.

Der Schultes erinnert daran, dass nach Verlautbarungen des Umweltministeriums und bei der Besprechung im Landratsamt von Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe versichert wurde, dass durch die FFH-Verordnungen "lediglich die bisherigen naturschutzfachlichen Erwägungen auf einen parzellenscharfen Maßstab im Sinne der Arrondierung von bisherigen Grundstücksteilflächen übertragen werden". Dabei müssten die Flächenbilanz zum FFH-Gebiet hinzukommender und aus dem Gebiet herauszunehmender Grundstücksflächen ausgeglichen sein. Dies sei jedoch nach der neuen Festlegung der Grenzen keineswegs eingehalten. "Wir fordern sie deshalb auf, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Erwägungen eine ausgeglichene Flächenbilanz herzustellen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Gäugemeinde gegenüber dem Regierungspräsidium.

Vor allem geht es dabei um vier Flächen, die jetzt zusätzlich in das FFH-Gebiet fallen sollen, aber für die Weiterentwicklung der Kommune von großer Bedeutung sind. Das Flurstück 958 sei ja die Zufahrtsstraße zur Wohnbebauung Weingarten. Das Flurstück 845 betreffe die Gemeindeverbindungsstraße nach Weil der Stadt.

Vier Parzellen betroffen

Flurstück 922 ist ein überwiegend asphaltierter Feldweg, und Flurstück 600 würde beim Ausbau der Hesse-Bahn dringend für die Schaffung von Park-and-ride-Parkplätzen benötigt. Dies alles sei zu berücksichtigen und alle vier genannten Parzellen aus dem FFH-Gebiet herauszunehmen, fordert das Ostelsheimer Ratsgremium in seinem Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe.