Nach dem Willen der meisten Gemeinderäte soll die neue Friedhofsordnung großzügiger gefasst werden. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder Bote

Bestattungen: Bestimmungen sollen gelockert werden

Wer darf auf dem Ostelsheimer Friedhof bestattet werden und wer nicht? Diese Frage wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutiert.

Ostelsheim. Die Verwaltung hatte eine Neufassung der Friedhofsordnung zur Beratung vorgelegt, die den meisten Räten nicht in allen Punkten gefallen wollte. Die überarbeitete Version sieht vor, dass außer verstorbenen Einwohnern in Ostelsheim auch derjenige beerdigt werden darf, der früher dort gewohnt hat, vorübergehend in einem Altenheim oder zum Zweck der Ausbildung auswärts wohnte "und im ersten Grad in gerader Linie (Elternteil, Kind) mit einer Person verwandt ist, die zum Zeitpunkt des Ablebens des Verstorbenen noch in der Gemeinde wohnt".

Beispielhafter Fall

Gemeinderat Günter Walz berichtete von einem Fall im Jahr 2018, der zeigte, dass die derzeitige Ostelsheimer Friedhofsordnung sehr eng gefasst ist. Die Schwester einer Ostelsheimer Bürgerin war in letzter Zeit in einem Seniorenheim im Calwer Stadtteil Stammheim untergebracht. Nach dem Ableben der 90-Jährigen wollte die Schwester sie auf dem Friedhof der Gäukommune beerdigen lassen. Doch die Gemeindeverwaltung musste dies aufgrund der derzeit noch geltenden Vorschriften ablehnen. Die Frau wurde in Stammheim bestattet. Jetzt muss ihre ebenfalls schon betagte Schwester zur Grabpflege weitere Wege zurücklegen.

Nicht nachvollziehbar

Diese Schilderung löste im Ratsgremium eine lebhafte Diskussion aus. "Ich konnte diese Entscheidung nicht nachvollziehen", unterstrich Walz und plädierte für eine Lockerung der nach seiner Ansicht recht eng gefassten Vorschriften.

Entweder sei der Friedhof zur Bestattung für alle offen oder man müsse eine Definition des Verwandtschaftsgrades in die Satzung aufnehmen, schlug Gemeinderat Klaus Richter vor.

Auch Bürgermeister Jürgen Fuchs sprach sich für eine klare Regelung hinsichtlich der Verwandtschaftsgrade aus. Kämmerer Fabian Dieringer erinnerte daran, dass bei einer Neuregelung der Gleichheitsgrundsatz zu beachten sei. "Wir vergrämen unsere Mitbürger, wenn sie bei Anfragen weggeschickt werden", meinte Gemeinderätin Ines Roob und plädierte für eine großzügigere Fassung. Auch ihre Ratskollegen Michael Dürr und Rolf Bose sprachen sich für eine Öffnung der Bestattungsrichtlinien aus.

Ernst-Martin Gehring sah noch eine andere Seite des Problems. "Woher kommt die Befürchtung, dass zu viele Menschen in Ostelsheim bestattet werden wollen? Könnten es vielleicht finanzielle Gründe sein?", fragte er. Sei Ostelsheim möglicherweise in diesem Bereich finanziell attraktiver als andere Kommunen, wollte er wissen. Doch Dieringer wusste, dass sowohl die Gebührensätze als auch der Abmangel ähnlich wie in anderen Gemeinden der Region sind.

Erneute Abstimmung

Auch Gemeinderat Matthias Kröner plädierte für eine großzügigere Lösung. "Warum schreiben wir nicht einfach rein: In besonderen Fällen kann die Gemeinde Ausnahmen machen?", fragte er. Bewähre sich diese Regelung nicht, könne man immer noch eine Korrektur vornehmen, argumentierte er.

Der Gemeinderat entschied sich letztendlich dafür, die Satzung nach den Vorstellungen der Gemeinderäte abzuändern und sie in der nächsten Sitzung erneut zur Abstimmung vorzulegen.