Ärztliche Behandlung bei akuten Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten ist ab 1. Juli möglich. Foto: Pleul

Schiltach und Schenkenzell gehören ab 1. Juli zum Dienstbezirk des Ortenaukreises.

Schiltach - Von den Änderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst im Ortenaukreis, die am dem 1. Juli gelten, sind auch die Gemeinden Schiltach und Schenkenzell betroffen.

Der Bereitschaftsdienst, so teilt die kassenärztliche Vereinigung mit, ermögliche der Bevölkerung die ärztliche Behandlung bei akuten Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten der niedergelassenen Ärzte.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Notfallpraxen in Achern und Offenburg werden zwei neue Notfallpraxen am Ortenau-Klinikum in Lahr und Wolfach eröffnet. In Offenburg werden die Öffnungszeiten der bestehenden Notfallpraxen erweitert. Patienten können bei akuten Erkrankungen ohne vorherige Anmeldung während der Öffnungszeiten direkt in die Notfallpraxen kommen.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen im Ortenaukreis: Achern, Josef-Wurzler-Str. 7, 77855 Achern, Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr • Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz 12, 77654 Offenburg, Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 bis 22 Uhr Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr • Offenburg / Kinder, Ebertplatz 12, 77654 Offenburg, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 8 Uhr • Lahr, Klostenstraße 19, 77933 Lahr, Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 21 Uhr • Wolfach, Oberwolfacher Straße 10, 77709 Wolfach, Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr

Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst über die zentrale Rufnummer 01805/ 19 29 24 60 zu erreichen. Die Rettungsleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes vermittelt dann wie bisher an die nächste Notfallpraxis oder an einen der diensthabenden Ärzte.

Zusätzlich zu den Ärzten in den Notfallpraxen sind weitere Ärzte im Fahrdienst unterwegs. Sie besuchen wie bisher die Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in die Notfallpraxen kommen können.

Zu dem Dienstbezirk gehören ab dem 1. Juli 2013 auch die Gemeinden Schiltach und Schenkenzell.