Geht es nach der Verwaltung, entwickelt sich das "Naturschutzzentrum Ruhestein" zu einem zentralen Informationszentrum. Foto: Deck

Kreistag gibt sein Votum zum Nationalpark auf Ortenauer Gemarkung ab. Forderungen an Regierung.

Ortenau - Die Pläne zum Nationalpark in der Ortenau nehmen konkrete Formen an: Heute soll der Kreistag sein Okay geben – nicht ohne einige Forderungen an die Landesregierung zu richten.

Sowohl der Ausschuss für Umwelt und Technik als auch der Kultur- und Bildungsausschuss haben dem Kreistag empfohlen, der Einrichtung eines Nationalparks im Bereich Ruhestein, Hoher Ochsenkopf und Plättig zuzustimmen.

Das würde auch die Kreisverwaltung um Landrat Frank Scherer (parteilos) begrüßen. Letzterer sprach sich schon Mitte April für das Projekt aus, knüpfte aber bereits damals einige Bedingungen an den Nationalpark, der zu rund zehn Prozent auf Ortenauer Gemarkung liegen soll: Die Gebietskulisse des Gesetzentwurfs sieht die Einbeziehung Oppenaus (5,6 Prozent), Seebachs (3,3 Prozent) und Ottenhöfens (0,8 Prozent) vor.

Förderprogramme:

Scherer betonte, dass insbesondere für die Unterhaltung des Nationalparks "zusätzliche Gelder fließen, bestehende Förderlinien unberührt bleiben müssen". So will es auch die Beschlussvorlage, über die der Kreistag heute entscheiden wird: Darin wird das Land aufgefordert, "Mittel für Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen bereitzustellen, die nicht zulasten anderer Förderprogramme für den ländlichen Raum (zum Beispiel ELR, Leader und Naturparkrichtlinie) gehen dürfen".

Bestehende Einrichtungen:

Ein wichtiger Aspekt bei den Debatten im Vorfeld war die Achtung bereits bestehender Einrichtungen, wie der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Deren Existenz dürfe durch den Nationalpark nicht gefährdet werden. Die Kreisverwaltung geht noch einen Schritt weiter: Sie will "die Stiftung 'Naturschutzzentrum Ruhestein' als Kernzelle des Nationalparks zu einem zen-tralen Informationszentrum entwickeln".

Borkenkäfer:

Zum Schutz der angrenzenden Waldbesitzer müsse zudem sichergestellt sein, "dass auch im Fall von Großschadensereignissen ausreichendes und sachkundiges Personal für ein effektives Borkenkäfermanagement zur Verfügung steht."

Holzindustrie:

Damit sich die Ängste der Vertreter der Holzindustrie nicht bewahrheiten, solle der Landesbetrieb Forst BW der Sägeindustrie die Holzmengen, die in der Kernzone eines Nationalparks nicht mehr genutzt werden können, durch Holz aus anderen Gebieten des Staatswalds zu den jeweiligen Marktkonditionen zur Verfügung stellen.

Gebietskulisse:

In das Gesetz "sollten Regelungen aufgenommen werden, wonach eine Änderung der Gebietskulisse nicht ohne Zustimmung des Nationalparkrats mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen kann". Nach dem Willen der Kreisverwaltung könnten so Sorgen, dass Fragen und Einwände aus der Region nicht gehört werden, von vorneherein ausgeschlossen werden.