Der Birkenfelder Installateur Harry Wörz war über Jahre zu Unrecht hinter Gittern. Foto: dpa

Seit dem kürzlich ausgestrahlten SWR-Spielfilm über sein Leben gibt es eine Online-Petition für Harry Wörz. Der 47-jährige Installateur war mehrere Jahre lang zu Unrecht hinter Gittern.

Seit dem kürzlich ausgestrahlten SWR-Spielfilm über sein Leben gibt es eine Online-Petition für Harry Wörz. Der 47-jährige Installateur war mehrere Jahre lang zu Unrecht hinter Gittern.

Birkenfeld - Weitere Unterstützung für Justizopfer Harry Wörz: Nach dem kürzlich ausgestrahlten SWR-Spielfilm über sein Leben gibt es nun eine Online-Petition für den 47-Jährigen. Den „Appell: Sucht den wahren Täter. Nehmt die Ermittlungen und Strafverfolgung wieder auf.“ hatten bis Freitagmittag schon mehr als 1500 Unterstützer digital unterschrieben. Eine ehemalige Lottofee und Wettermoderatorin aus Hessen hatte die Petition am 30. Januar gestartet.

Der Birkenfelder Installateur war über Jahre zu Unrecht hinter Gittern. Wörz war vorgeworfen worden, 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau so stark gewürgt zu haben, dass sie mit Hirnschäden zum Pflegefall wurde. Ein Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Haft. Nach weiteren Verfahren sprach ihn der Bundesgerichtshof 2010 schließlich frei.

Die obersten Richter hatten die fragwürdige Arbeit der Ermittler moniert. Diese hatten eine Spur zu dem ebenfalls verdächtigen Geliebten der Frau, einem Polizisten, nicht weiterverfolgt. Die Frau selbst kann sich nicht mehr mitteilen und den wahren Täter nennen. Wörz kämpft immer noch um eine Entschädigung.

Dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, ist aus Sicht der Petitions-Starterin Heike Nocker-Bayer „unglaublich und macht fassungslos“. Die Petition solle helfen, „das Urvertrauen in unser Rechtssystem wieder herzustellen“. Die Ermittlungen im Fall Harry Wörz müssten wieder aufgenommen werden.

Doch einerlei, wie viele Unterschriften bis zum 29. Juli (Ende der Online-Petition) zusammenkommen: Neue Ermittlungen können damit nicht durchgesetzt werden. Das Verfahren sei eingestellt worden, da es keinen hinreichenden Verdacht auf einen möglichen Täter gegeben habe. Es könne nur dann wieder aufgenommen werden, wenn sich neue Anhaltspunkte ergeben, bestätigte das Justizministerium am Freitag.