Weil eine Lahrer Anwaltskanzlei damit geworben hat, die "erfolgreichste und führende Kanzlei" im Abgasskandal zu sein, hat eine Rechtsanwaltskammer sie verklagt. Vor dem Landgericht Offenburg wird der Fall nun verhandelt. Foto: Pleul Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Abgasskandal-Reklame umstritten

Offenburg (sad). Die Frage, ob Werbung im Diesel-Abgasskandal wettbewerbswidrige eingesetzt worden ist, hat das Landgericht Offenburg am Dienstag verhandelt. Eine Rechtswanltskammer verklagt die Lahrer Anwaltskanzlei "Stoll und Sauer" wegen unzulässiger Werbung und fordert diese künftig zu unterlassen. Die Rechtsanwaltskammer wirft der Kanzlei vor, sich im Rahmen des Dieselskandals wettbewerbswidrig als "erfolgreichste" sowie "führende" Kanzlei bezeichnet zu haben, respektive zu bezeichnen. Selbst nach mehrmaligen Aufforderungen sei die Kanzlei der Forderung der Kammer nicht nachgekommen, die Werbung zu entfernen.

Geschäftsführer Ralf Stoll räumte ein, dass die Kanzlei diese Bezeichnungen in der Vergangenheit verwendet hatte. Er gab zudem an, dass er der Aufforderung von Kläger Tilman Winkler, Rechtsanwaltskammer, bereits Folge leistete und die Anzeige im sozialen Netzwerk Facebook entfernt habe. Stoll hätte sich deshalb gewünscht, die Angelegenheit zunächst außergerichtlich zu klären und die Werbung eigenhändig zu entfernen. Der Kläger verwies allerdings darauf, dass die Werbung weiterhin im Internet kursiert und eben nicht restlos entfernt worden sei. Stoll kündigte an, den Inhalt zu löschen.

Ein weiterer Anklagepunkt ist zudem, dass die Kanzlei in verschickten Pressemitteilungen mit folgendem Satz geworben haben soll: "Wer also eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich zurücklehnen und erfolgreich gegen VW klagen." Das Gericht befand diese Mitteilung als "irreführend und unrichtig", wie Richter Max Schumann verkündete. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen und haben nun bis zum 15. November Zeit eine Einigung zu erzielen.