Spurensuche am Tatort: Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen mutmaßlichen Nebenbuhler am Kreisverkehr zwischen Offenburg und Ortenberg erschossen hat. Foto: Goltz

Angeklagter bekommt lebenslänglich. Frau wegen Beihilfe zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Offenburg - Die Gewalttat am Kreisverkehr zwischen Offenburg und Ortenberg vom Mai 2018 wird als Mord geahndet. Das Landgericht hat den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, seine Ehefrau wegen Beihilfe zu sieben Jahren.

Beide Verurteilte sagten auch kurz vor dem Urteil nichts mehr. Die Angeklagte hatte im Vorfeld des Prozesses ein falsches Geständnis abgelegt, die Tat gestanden und Notwehr als Motiv angegeben. Dem folgte Heinz Walter, der Vorsitzende Richter, in der Urteilsbegründung nicht. Das Geständnis sei völlig unglaubwürdig.

Für das Urteil, das aufgrund des Schweigens beider Angeklagten nur auf den Indizien beruhe, war diese Aussage aber von entscheidender Bedeutung. Durch diese hielt der Richter es für erwiesen, dass die 50-jährige Ehefrau des Hauptangeklagten tatsächlich am Tatort gewesen sei. Vom Ehemann seien dagegen, das hat der Prozess gezeigt, genügend Spuren am Tatort sichergestellt worden. Daher sei klar, dass der Mann mehrfach auf das arg- und wehrlose Opfer geschossen habe. Der dritte Schuss in den Hals sei tödlich gewesen.

Die Kammer folgte im Fall des Angeklagten dem Antrag der Staatsanwältin, die beim Plädoyer für beide Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert hatte. Die deutlichen Indizien – Schmauchspuren beim Angeklagten und DNA des Mannes am Opfer und am Tatort sowie das falsche Geständnis – würden ein Mosaik ergeben, dass schlüssig sei.

Merkmal der Heimtücke sei erfüllt

Da der Verurteilte zum Tatort eine scharfe Waffe mitgenommen habe und innerhalb weniger Minuten viermal auf das Opfer geschossen hätte, sei das Merkmal der Heimtücke erfüllt. Ein Gericht hat, wenn das Urteil auf Mord lautet, keine Wahl im Strafrahmen. Das Urteil lautet zwingend lebenslänglich.

Walter, der in der Urteilsbegründung auch auf die Beweggründe des Verurteilten hinwies, stellte aber auch eine Frage, die das Gericht nicht eindeutig beantworten konnte: Warum hat der Angeklagte, der selbst ein außereheliches Verhältnis mit einer verheirateten Frau gehabt hat, den Mann am Kreisverkehr erschossen? Die Angeklagte pflegte mit dem Opfer einen Chat, der sicher einen erotischen Inhalt hatte. Sie hatte mit dem Opfer aber nur ein einziges Mal persönlichen Kontakt und das in der Öffentlichkeit.

Dieses Treffen half allerdings bei der Tat, das arglose Opfer eindeutig zu identifizieren. Der Täter habe sicher sein können, dass er einen vermeintlichen Nebenbuhler beseitigte. Walter vermutete, dass der Täter möglicherweise aufgrund falschen Ehrgefühls gehandelt haben könnte.

Im Prozess war wiederholt die Frage aufgetaucht, ob die beiden Verurteilten mit dem Mord eine bereits kaputte Ehe retten wollten. Letztendlich aber sei das für das Urteil nicht von Belang, da sowohl die Indizien wie ein Motiv für den Schuldspruch im Falle des Angeklagten, so die Meinung der Kammer, hinreichend sein.

Die Frau, die Zeugen allein am Tatort in der Tatnacht gesehen hatten, habe dazu als Lockvogel gedient. Daher wurde sie wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Beide Angeklagte äußern sich nicht

Beide Angeklagten haben beim letzten Prozesstag am Montag im Landgericht in Offenburg weiterhin nichts zur Sache ausgesagt. Sie verwiesen bei den letzten Worten, die ihnen zustanden, auf die Aussagen der insgesamt sechs Verteidiger. Die Anwälte, die aufgrund fehlender Motive und einer möglichen anderen Auslegung der Spuren für beide Angeklagten einen Freispruch gefordert hatten, nahmen nach dem Urteil nicht unmittelbar Stellung.