Anschalteinrichtung: Das Landgericht hat einen Autohersteller jetzt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Pleul

Landgericht Offenburg gibt Autokäufer im Diesel-Skandal recht. "Zu wenig" AdBlue bei der Abgasreinigung.

Offenburg - Das Offenburger Landgericht hat am Montag einen Autohersteller im Rahmen des Diesel-Skandals zu Schadensersatz verurteilt. Dieser hatte eine illegale Anschalteinrichtung verbaut. Laut Urteil kann der Autokäufer der geklagt hatte den Ersatz des Kaufpreises verlangen – minus der von ihm gefahrenen Kilometer. Das Fahrzeug muss der Kläger an den Autohersteller herausgeben, so das Landgericht in einer Pressemitteilung.

Der Kläger hatte 2016 ein Fahrzeug erworben, in dem ein mit der Harnstofflösung AdBlue betriebener Katalysator eingebaut war. 2018 warf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem beklagten Autohersteller im Zusammenhang mit der Dosierung des Wirkstoffs "unzulässige Emissionsstrategien" vor und forderte diesen zu Nachrüstungsmaßnahmen auf. Der Kläger sah sich auf Grund dieses Sachverhalts getäuscht. Seine Klage hatte im Wesentlichen Erfolg. Nach einer gewissen Betriebsdauer werde nämlich tendenziell "zu wenig" AdBlue bei der Abgasreinigung eingesetzt, so das Landgericht. Diese Dosierungsstrategie sei unzulässig, so das Gericht.

Da der Autohersteller sowohl das KBA als auch die Käufer seiner Fahrzeuge über die genannten Umstände im Unklaren gelassen habe, habe er sie getäuscht und letztlich in sittenwidriger Art und Weise geschädigt, weswegen er Schadensersatz leisten müsse.