Die grün-rote Landesregierung – hier der Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde – hat dem Flächenverbrauch den Kampf angesagt. Das wirkt sich jetzt auch auf den Flächennutzungsplan in Oberwolfach und Wolfach aus. Foto: Schwarzwälder-Bote

Regierungspräsidium Freiburg kassiert Oberwolfachs "Mühlengrün II" / Auch Kirnbach muss Federn lassen

Von Markus Adler Wolfach/Oberwolfach. Das Freiburger Regierungspräsidium macht unter der neuen grün-roten Landesregierung Ernst mit dem Kampf gegen die Zersiedelung der Landschaft. Die Gemeinde Oberwolfach bekam dies nun zu spüren, dass bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplan die geplante Erweiterung des Baugebiets "Mühlengrün II" um 0,5 Hektar kassiert wurde.Dem Gemeinderat blieb am Dienstag in seiner Sitzung nur noch die Möglichkeit, die Kröte zu schlucken, da die Landesregierung nun ihre Linie, auf weitere Flächenversiegelung zu verzichten konsequent durchzieht. Konkret geschieht dies dadurch, dass nur noch die geplanten Baugebiete im Bestand genehmigt werden und die Gemeinden konkret aufgefordert werden, sich auf genehmigte Areale oder innerörtliche Flächen zu beschränken.

Damit schrumpft der Handlungsspielraum für die betroffenen Gemeinden quasi auf Null, da das Regierungspräsidium auch keinen Tauschgeschäften mehr zustimmen will. Inhaltlich macht das Regierungspräsidium deutlich, dass aus ihrer Sicht zum einen der Umweltbericht und die Aussage zum Hochwasserschutz an dieser Fläche gefehlt haben. Es fehle schlichtweg am Bedarf für eine so große Fläche.

Im Amtsdeutsch heißt das so: "Die Gemeinde Oberwolfach verfügt jedoch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan unter Einstellung der im Zug der ersten Änderung vorgesehenen Ausweisungen über hinreichend Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs, sodass auch hier im Hinblick auf die Vorgaben des Hinweispapiers zur Plausibilitätsprüfung der vorgesehenen Bauflächenerweiterung nicht gegeben ist."

Die jetzt vorhandenen Flächen seien in dem Planungshorizont der nächsten 15 Jahren vollkommen ausreichend. Auch nach Vorlage der fehlenden Unterlagen verweist das Regierungspräsidium auf "raumordnerische Bedenken": Die Wohnbaufläche überziehe ein ausgewiesenes Biotop (Auewaldstreifen) und einen Überschwemmungsbereich, außerdem stimmten die Darstellungen im Umweltbericht nicht mit dem Raumordnungskataster überein.

Noch deutlicher ist das Regierungspräsidium im Fall einer kleineren Fläche "Oberer Wirtshof" in Kirnbach geworden. Hier war die Ausweisung von vier zusätzlichen Bauplätzen perspektivisch vorgesehen, doch auch dieses Ansinnen wurde mit deutlicher Begründung abgelehnt. Das Vorhaben in Kirnbach würde stattdessen das wertvolle Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen. Außerdem sei die Fläche als "siedlungsrelevantes Kaltluftgebiet und als Standort ökologisch hochwertiger Vegetation zu bewerten" und im Landschaftsplan als "ungeeignet" bezeichnet.

Pointiert merkt das Regierungspräsidium an: ›Wir gehen jedoch davon aus, dass entgegen der Darstellung im Begründungstext einem Ortsteil mit über 1000 Einwohnern nicht die Verödung droht, wenn er auf vier Bauplätze verzichten muss. Problematisch zu beurteilen ist hingegen, dass mit dem Eingriff eine ökologisch und siedlungstrukturell hochwertige Freifläche zerstört und eine Beeinträchtigung des Kleinklimas in der Ortslage in Kauf genommen würde, hierfür aber aufgrund der schwierigen Topographie lediglich vier aufwendig zu erschließende Bauplätze entstehen könnten."