Flurneuordnung: Informationsabend in Obernheim / Start soll im nächsten Jahr sein / Förderzuschuss liegt wohl bei 85 Prozent

Obernheim. Der Informationsveranstaltung über ein mögliches Flurneuordnungsverfahren in Obernheim im Januar ist nun die Aufklärungsversammlung gefolgt. Zu dieser Versammlung, veranstaltet von Susanne Riehle vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung Balingen, hatte Bürgermeister Josef Ungermann Bewirtschafter, Grundstückseigentümer und interessierte Bürger in den Bürgersaal eingeladen.

Ungermann gab die Kosten für eine Flurneuordnung bekannt: Die Gesamtaufwendungen sind auf zwei Millionen Euro kalkuliert. Da die Gemeinde Obernheim Teil des Konversionsraums Alb ist, gibt es voraussichtlich einen Förderzuschuss in Höhe von 85 Prozent. Damit verbleibt ein Eigenanteil von 300 000 Euro. Die Gemeinde will sich mit 200 000 Euro beteiligen, womit auf die Eigentümer 100 000 Euro zukommen. Die Verfahrenskosten übernimmt das Land Baden-Württemberg, die Ausführungskosten die Teilnehmer abzüglich des Zuschusses von Land und Bund. Es profitiere nicht nur die Gemeinde, sagte Ungermann, sondern auch die Grundstückseigentümer, denn das Ziel sei ein Zusammenlegen der landwirtschaftlichen Flächen. Die Bereiche sind westlich und nördlich der Gewanne Matten und Tafelkreuz Richtung Tanneck und Tieringen abgegrenzt.

"Wir wollen, dass Sie gut informiert sind", betonte Riehl und stellte mit ihrer Bildpräsentation den Ablauf des Flurneuordnungsverfahrens von der Einleitung über die Bestandserhebung und Planung sowie Neugestaltung bis hin zum Abschluss des Verfahrens dar. Diese Flurneuordnung soll den Obernheimern die Möglichkeit geben, verstreut liegende Grundbesitze zusammenzulegen und die betriebswirtschaftliche Situation für die Landwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus wird ein abgestuftes, leistungsfähiges Wegenetz hergestellt. Das nutzt auch der Gemeinde für die Verbindungsstraße Obernheim Richtung Tieringen. Es sei ein langer Prozess. Wenn der Startschuss im Jahr 2020 fallen solle, müsse eine Bereitschaft der Besitzer da sein, dann sei die Antragstellung bis September möglich, informierte der Bürgermeister. Das Verfahren und die Ausführung bis zur abschließenden Schlussfeststellung sollen im Jahr 2032 abgeschlossen sein.

Im Anschluss gab es eine Diskussion, bei der das Für und Wider debattiert wurde.