In dem Prozess geht es um Waffen von HK. Foto: Seeger

Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erklärt im Prozess um Waffenexporte die Genehmigungsverfahren.

Stuttgart/Oberndorf - Ein früherer Referatsleiter des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hat als Zeuge im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch (HK) aus Oberndorf (Kreis Rottweil) ausgesagt. Er räumte Versäumnisse des Ministeriums ein und verwies immer wieder auf die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts (AA). "Das war nicht unsere Baustelle", sagte er etwa auf die Frage nach den Gründen für oder gegen eine Genehmigung von Rüstungsexporten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, zwischen 2006 und 2009 die Lieferungen von HK-Waffen in mexikanische Unruheregionen – Bundesstaaten, in die wegen Menschenrechtsverletzungen keine Waffen geliefert werden dürfen – organisiert zu haben. Der Zeuge Claus W. – im betreffenden Zeitraum für die Genehmigungen jener Waffenexporte zuständig – geriet am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht einige Male in Erklärungsnot.

Zudem stutzte selbst der Vorsitzende Richter Frank Maurer, als W. berichtete, dass er im Besitz der kompletten Anklageschrift dieses Falls sei. Auf Nachfrage erklärte er, dass er das mehr als 100 Seiten dicke Dokument auf eigenen Wunsch von Kollegen im BMWi bekommen habe. Als "ungewöhnlich" bezeichnete Maurer diesen Vorgang, wandte sich aber schnell wieder dem Kern der Beweisaufnahme zu.

Denn im Mittelpunkt stand an diesem Verhandlungstag die Frage nach dem Inhalt der Genehmigungen für Waffenexporte – und wie diese zustandekommen. Im ersten Schritt stelle ein Rüstungshersteller einen Antrag auf Genehmigung an das BMWi, erklärte W. Voraussetzung für eine Genehmigung sei stets auch die Vorlage einer sogenannten Endverbleibserklärung über den Zielort der Waffen. Der Antrag werde von AA und Verteidigungsministerium geprüft – wenn die keine Einwände hätten, erteile das BMWi die Genehmigung.

Sobald ein Ressort die Genehmigungsfähigkeit anzweifle, werde im Vorbereitungsausschuss des Bundessicherheitsrats darüber beraten – auch für Exporte nach Mexiko sei so häufiger "auf politischer Ebene" entschieden worden, sagte W. Wie können nun aber Waffen in mexikanischen Bundesstaaten wie Chiapas oder Guererro landen, wenn die Bundesregierung Exporte in diese Regionen grundsätzlich nicht genehmigt? "Fott es fott, was weg ist, ist weg, sagt der Rheinländer" – so erklärte W. die Tatsache, dass die Bundesregierung den weiteren Weg der Waffen innerhalb des Ziellandes nicht mehr kontrollieren könne. Man habe dem mexikanischen Staat vertraut, sei aber belogen worden. Denn mexikanische Behörden stellen die Endverbleibserklärungen aus. In der Genehmigung sei stets allgemein "Mexiko" angegeben worden.

Außerdem berichtete W., dass es mehrmals nicht protokollierte Absprachen zwischen HK-Mitarbeitern und AA gab, wenn Letzteres nach Eingang des Antrags Bedenken wegen einer Endverbleibserklärung angemeldet habe. Eine neue Erklärung mit anderen Bundesstaaten sei dann "innerhalb relativ kurzer Zeit" aus Mexiko eingetroffen.

Maurer erklärte, dass zu einem vorliegenden Antrag auf Exportgenehmigung von HK vier verschiedene Endverbleibserklärungen existierten – erst in der vierten seien nur noch "saubere Bundesstaaten" aufgeführt. Auf die Frage des Richters, wie diese Genehmigungsverfahren dokumentiert wurden, sagt W.: "Unsere Aktenführung war suboptimal", Dokumente seien verschwunden, die nicht verschwinden sollten.