Der Angeklagte habe die Frau wiederholt mit der flachen Hand auf das linke Ohr geschlagen. Symbolbild. Foto: dpa

36-Jähriger verletzt aus Eifersucht seine Freundin. Trommelfelldefekt. Angeklagter zieht Widerruf doch zurück.

Oberndorf - Aus Eifersucht verletzte er seine Freundin. Nun wollte er Widerruf gegen den Strafbefehl einlegen, überlegte es sich im letzten Moment aber noch einmal anders. Verhältnismäßig unspektakulär verlief eine recht kurze Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf.

Weil ihn die lange Abwesenheit seiner damaligen Freundin, die in Trennung zu ihrem Ehemann lebte, misstrauisch machte, brannten beim 36-jährigen angeklagten Oberndorfer am 16. Januar vergangenen Jahres zwischen 1 Uhr und 2.30 Uhr die Sicherungen durch.

So sei seine Freundin zu einem Mitbewohner gegangen und erst nach einer Dreiviertelstunde wieder aufgetaucht. Durch eine Kurzschlussreaktion, wie der Angeklagte aussagte, sei es dann zur Tat gekommen.

Defekt am Trommelfell

Wie die Staatsanwältin vortrug, habe der Oberndorfer seiner damaligen Freundin, mit der er seit März 2015 liiert war, wiederholt mit der flachen Hand auf das linke Ohr geschlagen und sie gestoßen, sodass diese mit dem Rücken gegen den Wohnzimmertisch prallte. In der Folge habe die Geschädigte einen Trommelfelldefekt, der zu Hörverminderung und ständigem Rauschen führte, erlitten sowie eine Überdehnung der Bänder im Handgelenk und eine Prellung am Rücken. Daraufhin ist am 7. April vergangenen Jahres der Strafbefehl der Polizei wegen Körperverletzung eingegangen, fasste der Richter Uwe Kopahnke zusammen und fragte den Angeklagten, wogegen dieser genau Widerruf einlegen wolle – gegen die Strafe an sich oder das Strafmaß von 80 Tagessätzen à 40 Euro – und ob es sich etwa anders zugetragen habe?

Der Angeklagte räumte ein: Ganz falsch seien die Behauptungen der Frau nicht. Zu seiner Verteidigung hatte er vorzubringen, dass er den ganzen Tag über schon "leicht stinkig" gewesen sei. Zudem bereue er die Tat, zeigte der Angeklagte sich einsichtig. Er bestreite die Tat nicht, lege aber Widerruf gegen die Höhe der Geldstrafe ein.

Der Richter hatte die Zeugin, die gleichzeitig auch als Nebenklägerin fungierte, zur Aussage geladen. Bevor sie jedoch aufgerufen wurde, erklärte er dem Angeklagten, dass sich eine Zeugenanhörung und eine ausführliche Beweisaufnahme unter Umständen auch negativ auf das Strafmaß auswirken könnten. "Mit den 3200 Euro Strafe ist man Ihnen meiner Meinung nach noch entgegengekommen", sagte er.

Zudem sei der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt und habe bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt. Mit Körperverletzung habe er aber noch nichts zu tun gehabt, entgegnete der Angeklagte daraufhin, schien sich aber die Worte des Richters durch den Kopf gehen zu lassen. Schließlich nahm er nach kurzer Überlegung seinen Widerruf zurück und akzeptierte die Geldstrafe.

Der Richter appellierte zum Schluss an ihn, Einsicht zu zeigen und freiwillig Schmerzensgeld an die Geschädigte, mit der er ja immerhin eine Weile liiert gewesen sei, zu zahlen. Das sei momentan nicht möglich, entgegnete der 36-Jährige, da er aufgrund eines "Schicksalsschlags" diesen Monat nicht einmal seine Rechnungen bezahlen könne.