Am 19. Dezember findet die außerordentlichen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG statt. Foto: Fuchs

Gegenantrag zu Hauptanteilseigner eingebracht. Am 19. Dezember außerordentliche Hauptversammlung. 

Oberndorf a. N. - Die "Kritischen Aktionäre" der Heckler & Koch AG wollen die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder abschaffen. Das machen sie in einem Gegenantrag deutlich. Am 19. Dezember wird darüber in der außerordentlichen Hauptversammlung des Oberndorfer Waffenherstellers abgestimmt.

Hauptanteilseigner Andreas Heeschen stellt den Antrag, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 auf 75.000 jährlich festzusetzen. Abweichend davon sollen der Aufsichtsratsvorsitzende jährlich 100.000 und sein Stellvertreter 87.500 Euro erhalten. Heeschen selbst will sich ins Gremium wählen lassen.

Jürgen Grässlin von den "Kritischen Aktionäre" begründet seinen Gegenantrag damit, dass der Aufsichtsrat weder zur notwendigen Transparenz – darunter die Aufklärung und Aufarbeitung bisheriger Skandale – beitrage, noch den Vorstand angewiesen habe, die Grüne-Länder-Strategie konsequent umzusetzen. Er lehne zudem ab, auf konkrete Schritte hin zu einer Rüstungskonversion – der Umstellung des Unternehmens auf eine sinnvolle nachhaltige zivile Fertigung – hinzuwirken.

Der vorliegende Vorschlag des Hauptgesellschafters Andreas Heeschen, aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz eine Gesamtvergütung mit Anrechnung separater Vergütungen vergleichbarer Aufgaben in Tochterunternehmen einzuführen, sei zwar grundsätzlich ein richtiger Schritt. Er gehe aber nicht weit genug. Denn, so begründet Grässlin weiter, "die desaströse finanzielle Situation von Heckler & Koch sowie die ungenügenden Leistungen des Aufsichtsrates müssen bei der Frage der Vergütung unbedingt berücksichtigt werden". Deshalb könne die Konsequenz nur lauten, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Heckler & Koch AG zu streichen.

Um einen neuen Antrag auf der Tagesordnung der Versammlung zu platzieren, muss ein Aktionär mindestens fünf Prozent der Anteile halten. Ein Gegenantrag könne jedoch auch von kleineren Anteilseignern gestellt werden, erklären die "Kritischen Aktionäre"