Ein 56 Meter hoher Mobilfunkmast in Gitterrohrbauweise wie hier auf dem Bild ist schon ein recht mächtiges Bauwerk und wird dann einmal weit sichtbar das Ortsbild und die Landschaft von Hochmössingen prägen. Foto: Sägesser Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadt muss Baugenehmigung für einen 56 Meter hohen Mobilfunkmasten erteilen / Bürgerinitiative enttäuscht

Von Peter Wolf

Oberndorf-Hochmössingen. Die Hochmössinger bekommen ein "neues Wahrzeichen", auf das sehr viele von ihnen gerne verzichtet hätten: einen 56 Meter hohen Mobilfunkmasten auf dem Areal des Sägewerks Bronner. Die Stadt musste jetzt die Baugenehmigung erteilen.

Wie Anja Heinisch vom städtischen Baurechtsamt unterstreicht, hat das Regierungspräsidium Freiburg im Auftrag des baden-württembergischen Wirtschafts- ministeriums der Stadt mitgeteilt, dass nach der Prüfung des Petitionsausschusses keine rechtlichen Gründe vorliegen, die Baugenehmigung zu verweigern. "Daraufhin haben wir am 29. April die Baugenehmigung erteilt. Diese ist am 2. Mai auf dem Postweg an den Antragsteller, die Teléfonica o2 Germany (nach Umfirmierung seit 1. April Teléfonica Germany), herausgegangen", erklärt Heinisch. Die abschließende Stellungnahme des Petitionsausschusses liege zwar noch nicht vor, der Vorsitzende Jörg Döpper habe aber in einem Schreiben dargelegt, dass die Baugenehmigung nach der rechtlichen Prüfung zu erteilen sei. Der Antragsteller habe nach Döppers Schreiben schlüssig nachgewiesen, dass die vorgeschlagenen Standortalternativen beispielsweise am Wasserturm nicht in Frage kämen, weil die Mobilfunkversorgung beispielsweise in Marschalkenzimmern und Weiden nicht gewährleistet sei, führt Heinisch aus.

"Die Baugenehmigung erfolgte nach dem Paragrafen 35 des Baugesetzbuchs, der das Bauen im Außenbereich regelt, und zwar als eine Anlage, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient", erläutert die Baurechtsexpertin. Auf Forderung der Naturschutzbehörde sei die Genehmigung mit der Auflage verbunden, an die Stiftung Naturschutz eine Ersatzzahlung zu leisten. Heinisch stellt klar, dass die Bürgerinitiative gegen unnötige Strahlenbelastung (BguS) kein Nachbar im Sinne des Baugesetzes sei und daher auch keinen Widerspruch gegen die Genehmigung einlegen könne.

Ortsvorsteher Thomas Rohr bedauert die Entscheidung des Petitionsausschusses und verweist wie Erika Endres von der Bürgerinitiative auf die enorme Höhe des geplanten Gitterrohr-Funkmastens. "Das ist ein Turm von 56 Metern Höhe, doppelt so hoch wie unser Kirchturm und halb so hoch wie der Kölner Dom", heben sie hervor sie, um die Dimensionen dieses direkt gegenüber dem Kindergarten liegenden Bauwerks zu verdeutlichen. "Dazu steht der Turm auf dem mit 680 Metern über Meereshöhe höchsten Punkt Hochmössingens. Wir sind eigentlich von einem 42 Meter hohen Turm ausgegangen." Rohr und Endres machen keinen Hehl aus ihrer tiefen Enttäuschung über die Entscheidung des Petitionsausschusses. "Wirtschaftliche Interessen haben wohl Vorrang vor der Gesundheit der Bürger", lautet Endres’ persönliche Meinung. In ihren Augen wäre der Standort am Wasserturm durchaus in Frage gekommen. "Dort hätte es keinen gestört." Die Bürgerinitiative traf sich gestern Abend, um das weitere Vorgehen und die Reaktion auf die Entscheidung abzusprechen.