Der Angeklagte soll auf seine Schwester losgegangen sein und sie geschlagen haben. Foto: Symbolfoto: Strobel

Familienstreit wird vor Gericht ausgetragen. Bruder wegen Körperverletzung angeklagt.

Oberndorf - "Das ist für mich keine Familie", sagt der 42-Jährige vor dem Oberndorfer Amtsgericht, wo ihm vorgeworfen wird, seine Schwester bedroht und geschlagen zu haben. Weil sie seine Frau gemobbt und gestalkt haben soll, sei er auf seine Schwester losgegangen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm, die Frau am Arm gepackt und ihr ins Gesicht sowie gegen den Hals geschlagen zu haben. Dazu kam laut Anklageschrift die Drohung, er werde ihre Familie töten.

"Ich bin auf sie losgegangen und habe sie am Arm gepackt, aber ich habe ihr mit der flachen Hand auf den Mund gehauen", erklärte der Angeklagte. Er habe lediglich gesagt, er werde sie plattmachen, wenn sie nicht aufhöre, sich einzumischen. Das habe aber keine Todesdrohung sein sollen, versicherte der 42-jährige Familienvater.

Zudem habe er sie nur in den Oberarm gezwickt. "Ich stehe dazu. Ich war in diesem Moment auf 180. Meine Mutter und meine Schwester bedrohen meine Familie existenziell", sagte der Mann aufbrausend. Nach acht Jahren habe es ihm einfach gereicht. Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, war wohl eine Lüge seiner Ehefrau. Seine Schwester habe das herausgefunden und der Tagesmutter gesteckt, die daraufhin kündigen wollte.

"Aber dann müssten Sie doch auf Ihre Frau wütend sein, oder?", regte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer an. Doch der Angeklagte wirkte, als sei er darauf versessen, die Schuld bei der Schwester zu suchen. "Sie hat kein Recht, sich einzumischen und noch Öl ins Feuer zu gießen", meint er, gibt aber auch zu: "Mein Ausraster hätte so nicht stattfinden dürfen".

Tochter leidet darunter

Mittlerweile habe er jeglichen Kontakt zur Familie abgebrochen. "Ist es möglich, dass ihre Schwester nur ein Ventil für die Wut auf Ihre Frau war?", half Heuer dem Angeklagten dabei auf die Sprünge, den Angriff zu erklären. Dieser sah das nach einigem Hin und Her ein.

Die Schwester schilderte vor Gericht, dass der Bruder ihr gegen den Kehlkopf geschlagen habe. Noch eine Woche später habe sie Schluckbeschwerden gehabt. "Ich weiß nicht, was bei ihm im Kopf los ist", meinte sie. Am Tattag im September habe man sie angerufen, weil der Bruder im Elternhaus randaliert hätte.

Zwei Wochen nach dem Vorfall sei die Bedrohung weitergegangen. Als Beweis zeigte sie Heuer eine Chatnachricht auf ihrem Handy: "Ich habe dich gewarnt. Hättest mal deine Klappe gehalten. Nehmt euch in Acht. Ich würde mich immer zweimal umschauen". Der Bruder rase schnell aus, verhalte sich irrational, bestätigte die junge Frau.

Angst habe sie keine, jedoch sei es schlimm gewesen, dass er sie vor den Augen ihrer kleinen Kinder geschlagen und bedroht habe. "Meine Tochter hat mit dem Vorfall zu kämpfen und ist beim Psychologen deshalb", meinte sie. "Das alles muss ein Ende haben". Zu einem Täter-Opfer-Ausgleich sei sie nicht bereit, da ein solcher aussichtslos sei. Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, hatte der Angeklagte nicht nur mehrere tausend Euro Schulden, sondern auch eine Vermögensauskunft im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegeben. Strafrechtlich auffällig war er in den vergangenen Jahren ein paar Mal aufgrund von Betäubungsmittel-Delikten.

Der Angeklagte erklärte sich letztlich dazu bereit, einen Schuldspruch zu akzeptieren. Er wurde angesichts seiner wirtschaftlichen Lage zu einer geringfügigen Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Zum Schluss gab es noch einen Rat von Heuer: "Regeln Sie Ihre Angelegenheiten künftig anders. Streit prägt Kinder ihr Leben lang. Die werden das nie wieder vergessen".