Hermann Theisen bei seiner Verhandlung vorm Oberndorfer Amtsgericht. Archivfoto: Danner Foto: Schwarzwälder Bote

Friedensaktivst: Hermann Theisen hat Datenübermittlung hinterfragt

Oberndorf. Im April wurde Hermann Theisen vorm Oberndorfer Amtsgericht vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Friedensaktivist hatte vor der Firma Heckler & Koch auf dem Lindenhof Flugblätter mit dem Aufruf zum Whistleblowing verteilt. Aufgrund einer "dilettantischen Dienstanweisung" der Unternehmensführung an seinen Werkschutz – so hatte es Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer damals formuliert – ließe sich der Vorwurf nicht aufrecht erhalten (wir berichteten).

Nun hat Theisen Post vom Präsidenten der Polizeiministeriums Tuttlingen bekommen. Gerhard Regele teilt ihm mit, das Präsidium halte nicht weiter an seiner Rechtsausfassung fest, sondern können Theisens Beanstandung nachvollziehen. Man bedauere die Unannehmlichkeiten, die er durch diese Maßnahme habe hinnehmen müssen und versichere ihm, dass alle Daten gelöscht wurden.

Doch wofür hat sich Regele da entschuldigt? Laut Theisen geht es um die rechtswidrige Weitergabe von Prozessunterlagen. Offenbar waren Unterlagen aus dem damals noch laufenden Strafverfahren gegen ihn an das Polizeipräsidium Mannheim weitergeleitet oder zumindest vom selbigem angefordert worden.

Unklar ist hingegen noch, ob Heckler & Koch die Verfahrenskosten tragen muss. Dies wird nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Heuer derzeit geprüft.