Bettler, die an der Türe läuten, sollte man auf keinen Fall ins Haus lassen, rät die Polizei. Foto: master1305 – stock.adobe.com

Immer wieder sind gewerbsmäßige Bettler unterwegs. Teilweise werden Wohnungen nach Wertsachen durchsucht.

Oberndorf - Sie klingeln, bitten um Geld und werden manchmal sehr massiv in ihren Forderungen. Bettler, die an der Türe läuten, sollte man auf keinen Fall ins Haus lassen, rät die Polizei.

Mit zwei Streifenwagen waren Beamte des Oberndorfer Reviers erst kürzlich auf den Lindenhof ausgerückt, weil sie einen Anruf bekommen hatten. Ein Nachbar hatte mit Sorge beobachtet, dass ein Bettler die nebenan wohnende, ältere Frau bedrängte.

Schlussendlich konnte diese sich ganz gut selber helfen, erklärt Ulrich Effenberger auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Dennoch sei es nicht verkehrt, die Polizei zu verständigen, falls man so eine Szene beobachte, ergänzt der Leiter des Oberndorfer Reviers.

Im Ort abgesetzt

Am selben Tag wurde auch in sozialen Netzwerken vor Bettlern im Stadtgebiet gewarnt. Und damit sind nicht etwa harmlose Obdachlose gemeint, die ein wenig Geld für sich erbitten, wie man sie aus Fußgängerzonen kennt.

Vielmehr werden diese Bettler mit dem Auto in einem Stadtteil abgesetzt, wieder abholt und dann zum nächsten weitergekarrt, weiß Effenberger.

Dies sei keineswegs nur in Oberndorf so. Meist handele es sich um Banden aus dem osteuropäischen Raum. Das Geld, das diese Menschen erbettelten, müssten sie dann an höherer Stelle abgeben.

Nun wolle man die Bürger nicht davon abbringen, ganz "normalen" Bittstellern ein oder zwei Euro zukommen zu lassen. Gewerbsmäßiges Betteln jedoch sei verboten.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz ist im Paragrafen 118 von Belästigung der Allgemeinheit die Rede. Wer also die körperliche Nähe suche und denjenigen, von dem man Geld erbitte, aufdringlich und aggressiv bedränge, verstoße gegen das Gesetz, erläutert Effenberger.

Bürger sind sensibilisiert

Zumal es nicht immer beim Klingeln an der Haustüre bleibe. Es kommt durchaus vor, dass die Bettler zu zweit unterwegs sind. Und während der eine mit dem Wohnungsinhaber rede, durchsuche der andere dessen Räume nach Wertsachen.

Auch ein Griff in die gezückte Brieftasche sei möglich. Im eigenen Geldbeutel hätten andere Hände nichts suchen, betont der Revierleiter. Grundsätzlich gelte, die Haustür verschlossen zu halten und zunächst einmal zu prüfen, wer da vor der Pforte steht, bevor man aufmache. Gerade ältere Menschen seien leider oftmals leichte Beute für die gewerbsmäßigen Bettler. Deshalb sei es zu begrüßen, wenn die Nachbarn ein Auge auf ihre Mitmenschen haben und im Zweifelsfall die Polizei alarmieren. Dies komme regelmäßig vor. Die Bevölkerung sei sensibilisiert, so Effenberger.

Die Beamten dürfen das erbeutete Geld sogar einziehen, wenn besagte Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Wenn es seinem ursprünglichen Besitzer nicht mehr zuzuordnen ist, geht es an die Stadtkasse.