In Bochingen sind Bäume befallen. Foto: M. Wagner Foto: Schwarzwälder Bote

Eichenprozessionsspinner: Nachtfalter hat sich auch in Bochingen niedergelassen

Oberndorf. Ein unscheinbarer Nachtfalter hält die Kommunen in Atem. In der Nähe des Bochinger Gewerbegebiets "Rankäcker" hat der städtische Forstbetrieb jetzt einzelne Bäume mit Band abgesperrt und Warnschildern versehen, nachdem ein Befall mit Eichenprozessionsspinnern festgestellt worden war. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, ist die Überprüfung weiterer Eichen auf Oberndorfer Gemarkung durch die städtischen Waldarbeiter als auch durch Mitarbeiter der Stadtgärtnerei derzeit im Gange. Eine Bekämpfung mittels Chemie, durch Absaugen der Raupen oder durch Abflammen wird derzeit noch nicht in Erwägung gezogen.

In einem Merkblatt des Labkreises heißt es dazu: Der Eichenprozessionsspinner wird in den wärmeren Regionen Baden-Württembergs schon seit mehr als 200 Jahren beobachtet. Im Kreis Rottweil ist eine Ausbreitung entlang des Neckars flussaufwärts zu beobachten.

Die sogenannten Brennhaare der Raupen des Nachtfalters können beim Menschen zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Bei Kontakt mit den feinen Härchen kann es zu Hautirritationen, Bindehautentzündungen, Atemwegsbeschwerden und in seltenen Extremfällen auch zu allergischen Schockreaktionen kommen. Zumeist werden juckende Hautirritationen an freiliegenden Körperteilen wie an den Armen und am Hals beobachtet, die unangenehm sind, aber nach circa zehn Tagen wieder abklingen.

Zum Schutz der Gesundheit ist die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner in Bereichen, in denen Menschen in Kontakt mit den Brennhaaren kommen können, wichtig.

Das Entfernen der Gespinste sollte nur von geschulten Personen, oder spezialisierten Firmen, ausgeführt werden. Es ist dabei auf die entsprechende Schutzkleidung zu achten. Panik ist bei der Entdeckung eines Gespinstes mit Sicherheit nicht angezeigt. Häufig werden die Nester der Raupen auch mit den Gespinsten anderer, harmlosen Raupen verwechselt.  Auskünfte erteilen die Gemeinden und die Beratungsstelle für Gartenbau und Grünordnung des Landkreises.