Die Schächtung ist für die Tiere sehr qualvoll. Symbolbild. Foto: dpa

Schreien der Schafe verrät die Tat. Gericht verurteilt 31-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Oberndorf - Das Schreien der Schafe hat einem gläubigen Moslem eine Verurteilung zu einer Geldstraße eingebracht. Das Oberndorfer Amtsgericht verurteilte den Karlsruher wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Dem 31-Jährigen Mann war vorgeworfen worden, im September 2015 in einem Oberndorfer Stadtteil für das islamische Opferfest Schafe geschächtet zu haben – ohne eine erforderliche Genehmigung und zudem nicht fachgerecht, sodass die Tiere unnötig leiden mussten. Gegen einen Strafbefehl hatte der seit 2005 in Deutschland lebende Mann Widerspruch eingelegt. So landete die Angelegenheit am Dienstag auf dem Tisch der Oberndorfer Amtsrichterin Katja Hackenbruch.

Aufgedeckt wurde die Verfehlung vom Veterinäramt des Landkreises. Dort war ein Hinweis auf laut schreiende Schafe eingegangen. Als der Amtstierarzt und sein Mitarbeiter auf dem Grundstück eintrafen, waren die Tiere – insgesamt zählte der Arzt 16 Felle – aber bereits tot, zum Teil schon zerlegt und abtransportiert worden.

Auf Nachfrage, wer für diese Schlachtung verantwortlich sei, meldete sich zunächst der Besitzer des Anwesens. Er habe den Moslems – es waren circa 15 Menschen vor Ort – die Tiere lediglich verkauft, Messer und einen Bolzenschussautomaten zur Verfügung gestellt, berichtete der Metzger der Richterin. Beim Töten der Tiere habe er nicht zugesehen. Er selbst hatte ebenfalls einen Strafbefehl erhalten, dem er nicht widersprochen hatte. Er war am Dienstag lediglich als Zeuge geladen. Durch Mund-zu-Mund-Propaganda seien die Kunden auf ihn gekommen, führte er weiter aus. Seit dem Vorfall 2015 habe er aber keine Schafe mehr auf seinem Grundstück schlachten lassen.

Als der Amtstierarzt seinerzeit vor Ort nach einem Verantwortlichen innerhalb der moslemischen Gruppe gefragt habe, sei schließlich der nun Angeklagte hervorgetreten und habe erklärt, dass er fünf Schafe geschächtet habe. Wer die anderen Tiere geschlachtet habe, wisse er nicht.

Angeklagter bestreitet Tat

Vor Gericht bestritt der 31-Jährige jetzt allerdings die Tat. Er habe einfach nur schnell zu seiner Familie nach Hause fahren wollen und sich nicht überlegt, dass er mit seinem Eingeständnis strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten habe. Tatsächlich habe er lediglich beim Ausnehmen und Abhäuten der Schafe geholfen. Die Tiere getötet habe er nicht, er habe auch nicht gesehen, wer sie geschlachtet habe. Das Anwesen sei recht groß. Er habe keinen Einblick in den Schlachtbereich gehabt.

Der zuständige Amtstierarzt führte vor Gericht ausführlich aus, was zum Erteilen einer Sondergenehmigung fürs Schächten – also Schlachten ohne vorherige Betäubung – alles zu beachteten sei. Zum einen müsse eine geeignete Schlachtstätte vorhanden sein. Derjenige, der schächtet, müsse über eine bescheinigte Qualifikation verfügen. Weiterhin müssten extrem scharfe Messer mit einer sehr langen Klinge verwendet werden, um einen schnellen und sauberen Schnitt durch die Kehle zu gewährleisten.

Zudem seien die Tiere auf einem sogenannten Schlachtschragen zu fixieren, der es ermöglich, ihre Köpfe zu überstrecken, damit die Kehle gut zugänglich ist. Mit diesen Maßnahmen soll das Leiden der Tiere so kurz als möglich gehalten werden.

All dies habe er aber bei der Kontrolle im Oberndorfer Stadtteil nicht vorgefunden. Stattdessen sei dem Veterinäramt ein Messer gezeigt worden, das stumpf war. Am Bolzenschussautomaten und an den bereitgestellten, geeigneten Messern habe er keinerlei Blutspuren feststellen können. Sie waren offenbar nicht benutzt worden. Die Köpfe der Tiere wiesen keine entsprechenden Wunden durch einen Bolzeneintritt auf.

Zudem habe seine Behörde keine Sondergenehmigung ausgestellt. Es sei auch nie eine beantragt worden. Er gehe deshalb davon aus, dass die Tiere mehrere Minuten unnötig leiden mussten.

Ein weiterer Zeuge aus der moslemischen Gruppe hatte bei seiner Vernehmung 2015 der Polizei zu Protokoll gegeben, der Angeklagte habe die Tiere geschächtet. Davon wollte er am Dienstag vor Gericht aber nichts mehr wissen. Da sei er wohl falsch verstanden worden, erklärte er der sichtlich ungeduldig werdenden Richterin, die seine Ausführungen vorm Amtsgericht als unglaubwürdig einstufte.

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben ein Informatikstudium abgeschlossen, ist aber seit geraumer Zeit arbeitslos. Staatsanwalt Karl Jauch forderte aufgrund der Beweislage eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Der Verteidiger bemühte den Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten". Schließlich habe niemand wirklich gesehen, dass sein Mandant die Tiere geschächtet habe.

Richterin Hackenbruch befand allerdings anders. Sie folgte in ihrem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.