Jürgen Behr hat viel zu tun. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Seit heute gelten neuen Bestimmungen für den Datenschutz / Fast jede Firma ist betroffen

Oberndorf/Epfendorf. Hinweise zur Datenverarbeitung, aktualisierter Datenschutzhinweis, Datenschutzerklärung – in den E-Mail-Postfächern "stapelten" sich am gestrigen Donnerstag die Nachrichten mit solchen Schlagwörtern. Grund: Am heutigen Freitag tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie wurde im Plenum des Europäischen Parlaments vor zwei Jahren verabschiedet. Und jetzt wird’s ernst.

Wir haben uns dazu mit Jürgen Behr unterhalten. Er betreibt in Epfendorf eine Unternehmensberatung und hat sich auf das Thema spezialisiert. Beim Oberndorfer HGV hat er kürzlich einen Impuls-Vortrag dazu gehalten (wir berichteten). Beim Pressegespräch in seinem Büro stehen auf dem Schreibtisch keine Aktenordner, auf den Monitoren seiner Computer ist lediglich ein Bildschirmschoner mit seinem Firmenlogo zu sehen. Fürs Foto räumt er sogar noch die Familienbilder zur Seite. Ganz so, wie es die neue Verordnung verlange. Schließlich müsse er mit gutem Beispiel vorangehen, sagt er schmunzelnd. "Es geht immer um personenbezogene Daten", betont Behr. Und die gebe es eigentlich in jedem Betrieb, ganz egal, ob es sich um einen kleinen Dienstleister oder einen großen Konzern handle. Das beginne beim Wandkalender mit den eingetragenen Geburtstagsterminen der Büromitarbeiter und ende bei den Kundendaten, die in einer Firma auflaufen und verwendet werden.

Der Betriebswirt hat sich auf die Betreuung von kleineren und mittleren Unternehmen – hauptsächlich in der Region – spezialisiert. Und obgleich schon seit 24 Monaten gekannt war, dass die Verordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, hat er vor allem in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun. Denn nun müssen alle reagieren, berichtet er. Er selbst hat IHK-Schulungen besucht, sein Telefon steht nicht mehr still, und die Anwälte, mit denen er zusammenarbeitet, kämen kaum noch mit der Arbeit nach.

Steuerbüros, Gemeinschaftsarztpraxen, Handwerksbetriebe, Immobilienmakler, Personaldienstleister – die Liste seiner Kunden ist lang. Jeder versucht, sich durch den teils verwirrenden Dschungel der neuen Verordnung zu kämpfen. Nicht jeder benötige einen Datenschutzbeauftragten, betont er. Das hänge unter anderem von der Größe eines Unternehmens ab. Eine Datenschutzkonzeption allerdings müssten alle vorweisen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Und Jürgen Behr rät dazu, dies unbedingt umzusetzen. Denn es sei bekannt, dass es Anwaltskanzleien gebe, die bereits in den Startlöchern säßen, um Abmahnungen verschicken zu können. Dann winken Strafgelder. Oder aber ein Mitarbeiter, der sich über seinen Chef oder sein Unternehmen ärgere, "schwärze" den Betrieb bei der Landesbehörde für Datenschutz in Stuttgart an.

Während größere Firmen womöglich auf eigene Rechtsabteilungen zurückgreifen können, wenden sich die kleineren in der Regel an externe Dienstleister. Und einer von ihnen ist Jürgen Behr.

Pauschale Tipps kann er jedoch auch nicht geben. Dazu müsse er die Betriebe zunächst einmal persönlich in Augenschein nehmen, betont er. Sicher sei jedoch: Ohne eine moderne und gut funktionierende Informationstechnik (IT) gehe gar nichts. Und: Die Verordnung sei dynamisch. Sie werde die Unternehmen und Dienstleister noch lange beschäftigen.