Ein Wolf ist in der Natur unterwegs. Foto: Berg

Voraussetzungen für Erweiterung des Fördergebietes geschaffen. Areal von Schweizer Grenze bis ins Enztal.

Oberndorf - Es war der 30. April 2018, der das Zusammenleben zwischen Mensch und Wildtier in Baden-Württemberg grundlegend verändern sollte. Es war der Tag, an dem der Wolfsrüde GW852m in Nonnenmiß bei Bad Wildbad auf eine Schafherde losging, wodurch rund 40 Nutztiere zu Tode kamen - gerissen oder ertrunken in der Nagold. Das Land musste etwas tun und entschied sich für die Ausweisung des Fördergebietes Wolfsprävention, in der Nutztierhalter vom Land unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen erhalten, sollten ihre Tiere vom Wolf gerissen werden.

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Nun muss das Umweltministerium erneut handeln und das Präventionsgebiet erweitern. Denn: GW852m ist kein einsamer Wolf mehr im Schwarzwald. Er bekommt Gesellschaft im Südschwarzwald vom Wolfsrüden mit dem ähnlichen Namen GW1129m. Dieser wurde erstmals Ende November vergangenen Jahres in der Gemeinde Grafenhausen (Kreis Waldshut) zweifelsfrei nachgewiesen. Mit einem weiteren genetischen Nachweis des Tieres Ende Mai waren die Voraussetzungen für die Erweiterung des Fördergebietes geschaffen - ein und derselbe Wolf muss über sechs Monate hinweg genetisch erfasst werden.

Spielregeln für alle dieselben

Die Vergrößerung des Gebiets ist enorm: Die bisherige "Förderkulisse Wolfsprävention" erstreckte sich bereits über ein 3700 Quadratmeter großes Gebiet, das von Oberndorf im Kreis Rottweil fast bis Ettlingen reichte und von Rottenburg (Kreis Tübingen) bis ins Rheintal. Nun kommen noch einmal gut 4000 Quadratkilometer Fläche dazu. Bis zur Schweizer Grenze dürfen Nutztierhalter mit finanzieller Unterstützung des Landes rechnen. Die südlichen Eckpunkte bilden Waldshut-Tiengen und Lörrach, mit dazu gehören nun auch das Oberzentrum Villingen-Schwenningen, wo sich Anfang März ein Wolf bereits herumgetrieben hat, sowie Geisingen im Raum Tuttlingen. Im Westen schlängelt sich das Präventionsgebiet entlang der A5 von Lörrach über Freiburg bis nach Rastatt. Auch Teile des Enzkreises sowie die Goldstadt Pforzheim gehören nun dazu - ebenso wie Herrenberg im Kreis Böblingen. Knapp nicht dabei ist weiterhin Rottweil.

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Landes-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) appelliert nun in einer Pressemitteilung seines Hauses an die Tierhalter insbesondere im neuen Bereich des Wolfspräventionsgebiets: "Es ist jetzt wichtig, Schafe, Ziegen und auch Gehegewild möglichst bald mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Dabei übernehmen wir beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material." Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden würden zum Teil erstattet, hieß es vom Minister am Freitag.

Die Spielregeln sind bis auf eine Ausnahme im gesamten Fördergebiet für alle Nutztierhalter dieselben: Sie müssen ihre Tiere unter anderem mit Elektro-Zäunen schützen, wenn sie im Fall einer Wolfsattacke Entschädigungen vom Land einfordern möchten. "Nutzierhalter im neuen Gebiet haben allerdings noch eine von heute (31. Juli) an geltende einjährige Schonfrist", ergänzt ein Sprecher des Umweltministeriums gegenüber unserer Zeitung. "In dieser Zeit kommt das Land für Schäden durch Wolfsrisse auf, auch wenn noch keine Schutzmaßnahmen vorhanden sind."

Diskussion über mögliche Bejagung dürfte wieder aufflammen

Die Grünen erwarten nun vermehrt Anträge auf Herdenschutz durch Herdenschutzhunde: "Da hat Baden-Württemberg mit der Förderung von jährlich 1920 Euro ein bundesweit vorbildliches Programm. Es unterstützt die Weidetierhalter und soll nach dem Vorbild der Schweiz und anderer Gebirgsregionen effektiv zum Wolfsschutz beitragen", äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Markus Rösler.

Mit der Ankunft eines zweiten Wolfs im Schwarzwald dürfte die Diskussion über eine mögliche Bejagung wieder aufflammen: Erst vor wenigen Tagen forderte etwa der Calwer Kreistag in einer Resolution, den Wolf abschießen zu dürfen, sollte dieser ein Großtier wie Pferd oder Rind angreifen. Doch das ist leichter gefordert als getan: "Der Wolf genießt auf europäischer Ebene einen besonderen Schutz, wonach sich auch Deutschland und Baden-Württemberg richten müssen", erklärt der Sprecher des Umweltministeriums. Ausnahmen seien zwar möglich, sollte sich das Tier zum Beispiel länger in der Nähe von Kindergärten aufhalten oder - und das ist dem Sprecher zufolge realistischer - sollte sich das Tier "unnormal" verhalten, indem es sich nicht von den Schutzmaßnahmen abschrecken lässt. "Und das ist im Fall von GW852m im Nordschwarzwald noch nie vorgekommen."

Es sieht also ganz danach aus, dass sich Mensch und Wolf den Schwarzwald auch weiterhin teilen werden. Eine größere Gefahr für den Menschen durch die Verstärkung des Raubtiers im Süden des Landes besteht aber weiterhin so gut wie nicht. Dadurch, dass Isegrim laut Experten am Tag rund 70 Kilometer zurücklegen kann und die direkte Begegnung mit dem Menschen meidet, dürften sich ihre Wege kaum kreuzen. Mensch und Tier gehen sich regelrecht aus dem Weg.