Saeed Ahmadi und seiner Frau Kati droht die Abschiebung. Foto: Danner

Ehepaar lebt seit zwei Jahren in Oberndorf und ist in Freier evangelischer Gemeinde engagiert.

Oberndorf - Saeed Ahmadi und seine Frau Kati sind gläubige Christen. Das bestätigen Mitglieder der Freien evangelischen Gemeinde (FEG) in Oberndorf. Eine Richterin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts sieht dies allerdings anders. Sie lehnte den Asylantrag des iranischen Ehepaars, das seit zwei Jahren in der Neckarstadt lebt, ab.

Saeed Ahmadi ist in seiner Heimat kein Unbekannter. Unter dem Künstlernamen Payam tritt er als Popsänger auf. 2007 zog das Ehepaar aus dem Iran nach Dubai – der Arbeit wegen. Ahmadi war tagsüber als Elektroniker tätig, nachts sang er in den iranischen Clubs der arabischen Stadt. Seine Frau leitete ein Reisebüro.

Als Sänger lernte der damalige Moslem viele Menschen kennen – darunter auch Christen. Er nahm an Hauskreisen teil und kam zu dem Entschluss, dass ihm der "liebende Gott" des Christentums sehr viel näher ist. "Er ist für uns Menschen ein Vater", sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Angesichts der Tatsache, dass Ahmadi erst seit zwei Jahren in Deutschland lebt, ist sein Deutsch bereits recht gut. Gemeinsam mit seiner Frau hat er Sprachkurse besucht.

Glaube bringt Berufsverbot ein

Als das Ehepaar erfuhr, dass in ihrer iranischen Heimat Christen ins Gefängnis kamen, stellten es die Besuche zu Hause ein. Doch es sollte nicht lange dauern, dann kam es auch in Dubai zu Repressalien. Saeed Payam Ahmadi hatte bei seinen Konzerten christliche Lieder gesungen. Zudem hat er sich ein Kreuz als Symbol seines neuen Glaubens auf den Unterarm tätowieren lassen. Das war bei seinen Auftritten im T-Shirt natürlich gut zu sehen.

Der heute 46-Jährige bekam erst Berufsverbot, dann wurde er des Landes verwiesen. In ihre Heimat konnten er und seine 42-jährige Frau nicht mehr zurückkehren. Gefängnis sei noch das "Wenigste", was ihn dort erwarte, ist er überzeugt. Also stiegen sie in ein Flugzeug und machten sich auf den Weg nach Frankfurt. Zunächst waren die beiden in einem Flüchtlingscamp in Gießen untergebracht. Dort stellten sie ihren Asylantrag.

Über andere Stationen kam das Ehepaar schließlich vor zwei Jahren nach Altoberndorf. Saeed Ahmadi steht bei einer örtlichen Firma in Lohn und Brot. Seine Frau ist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Über seine vielen Kontakte hatten die beiden bereits Kontakt zu einer Freien evangelischen Gemeinde in Hamburg. An hohen christlichen Feiertagen besuchen sie dort noch heute die Gottesdienste. Ansonsten haben sie sich wegen der räumlichen Distanz zu der Gemeinde in Oberndorf orientiert. Saeed Ahmadi wirkt an Gottesdiensten mit, berichtet ein Mitglied des FEG auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Wissbegierig und hochmotiviert sei der Iraner. Sein Deutsch sei gut geworden. Das Gemeindemitglied hält den Asylbewerber "definitiv" für einen Christen. Andere haben bei unserer Zeitung angerufen, um die Geschichte der Ahmadis öffentlich zu machen.

Bei "Offene Hände" bringe sich der 46-Jährige ebenfalls ein, sagt Ursula Eppler von der Oberndorfer Initiative, die das Ehepaar betreut und zum Gespräch mit in die Redaktion gekommen ist.

Von Urteil tief getroffen

Saeed Ahmadi selbst ringt nach Worten, als er von der Verhandlung erzählt. Nicht nur, weil er die deutschen Begriffe sucht. Er scheint tief getroffen, dass ihm eine Richterin, die ihn gar nicht kennt, sein Christentum abspricht. Das sei nur "Asylstrategie", habe er zu hören bekommen, weil er bei Fragen zur Bibel nicht die gewünschten Antworten geben konnte. Vor lauter Aufregung habe der Iraner vor Gericht einen "Blackout" gehabt, berichtet ein anderes Gemeindemitglied der FEG. Der Mann hatte das Paar zur Verhandlung begleitet.

Schreiben der christlichen Gemeinden aus Hamburg und Oberndorf, die sich für das Ehepaar aussprachen, beeinflussten die Entscheidung der Richterin nicht.

Und eine Wiederaufnahme eines Verfahrens aus inhaltlichen Gründen sei quasi nicht möglich, berichtet Ursula Eppler. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine Berufung nur dann möglich, wenn sie vom Oberverwaltungs- oder Verwaltungsgerichtshof zugelassen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Fall eine bisher nicht geklärte, allgemein bedeutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft, oder gravierende Verfahrensfehler gemacht wurden. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts und dessen Konsequenzen für die in ihrer Heimat als Christen verfolgte Ahmadis ist Eppler deshalb "entsetzt."

Wirtschaftlich sei es dem Ehepaar in Dubai sehr gut gegangen, erzählt Ahmadi. Wieso also hatte er flüchten sollen, wenn er keine Probleme wegen seines Glaubens bekommen habe, merkt er an.

Momentan ist die Abschiebung aus formalen Gründen zwar noch ausgesetzt. Saeed Ahmadi kann trotzdem nachts nicht mehr schlafen. Er und seine Frau haben Angst.

Wer Saeed "Payam" Ahmadi auf einer Bühne erleben möchte, hat am 2. Oktober beim vom Kulturforum initiierten "OberndorfSLAM" dazu Gelegenheit. Der iranische Popsänger hat seine Beteiligung an dem Wettbewerb zugesagt.