An dieser Bank in Berlin hat sich das Drama am Weihnachtsabend 2016 abgespielt. Foto: dpa

Das Landgericht Berlin hat der Versuchung widerstanden, den Rädelsführer einer Männergruppe, die versucht hat, einen Obdachlosen anzuzünden, mit einer Bewährungsstrafe davon kommen zu lassen. Das Urteil ist richtig so, auch wenn es die Täter wohl nicht läutern wird, kommentiert Christian Gottschalk.

Berlin - Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa zehn Obdachlose durch gewaltsame Übergriffe ums Leben. Schon fünf mal sind in diesem Jahr Schlafsäcke oder Habseligkeiten von Menschen, die auf der Straße leben, in Brand gesetzt worden. Die öffentliche Erregung hält sich meist in Grenzen. Das ist bedauerlich, und nicht etwa, dass der in Berlin verhandelte Fall besonders im Fokus stand. Der hat es ja auch in sich: Flüchtlinge als Täter, das ist neu. Die Tat, begangen zum Höhepunkt der christlichen Nächstenliebe, das ist besonders perfide. Sieben Männer haben versucht, einen Obdachlosen in der U-Bahn in Berlin anzuzünden. Und dann auch noch alles aufgezeichnet von Überwachungskameras. Das Landgericht hat sich nun sichtlich bemüht, ein differenziertes Urteil zu sprechen. Es hat die Tatbeteiligungen sehr unterschiedlich bewertet. Und es hat der Versuchung widerstanden, den Rädelsführer mit einer Bewährungsstrafe davon kommen zu lassen. Das ist richtig so.

Erhobener Finger reicht nicht

Es ist wenig wahrscheinlich, dass der nun Verurteilte im Gefängnis zu einem besseren Menschen wird. Es wäre jedoch für die Allgemeinheit überhaupt nicht einsehbar gewesen, die Tat nur mit einem erhobenen Zeigefinger zu ahnden.