Muss vermutlich nicht um seinen Wahlsieg bangen: Roland Tralmer. Foto: Studio Lengerer

Dass im Ebinger Wahlbezirk Gymnasium die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor dem zweiten Wahlgang zugestellt wurden, bedeutet laut Verwaltung keineswegs, dass die Oberbürgermeisterwahl vom 19. März in Albstadt wiederholt werden muss.

Wie die Stadt Albstadt auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sind vor dem zweiten Wahlgang der Albstädter Oberbürgermeisterwahl die angeforderten Briefwahlunterlagen für den östlich der Ebinger Schmiechastraße gelegenen Wahlbezirk Gymnasium verspätetet oder gar nicht zugestellt worden. Betroffen waren die Christian-Landenberger-, Konradin-Kreutzer-, Mazmann-, Schloßberg-, Schmiecha- und Silcherstraße.

Laut Stadt waren für 148 Wähler in diesen Straßen Briefwahlunterlagen ausgestellt worden; für 57 davon seien bis Samstag, 18. März, um 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen ausgestellt worden; zudem hätten Mitarbeiter des Wahlamtes am Freitag und Samstag noch Briefwahlunterlagen ausgefahren, um eine rechtzeitige Zustellung zu garantieren, und nach der Stimmabgabe die roten Umschläge wieder zum Rathaus mitgenommen.

Zahl der Anfragen ist unbekannt

Wie viele Anfragen sind insgesamt wegen nicht oder zu spät zugestellter Briefwahlunterlagen eingegangen? Das, so die Stadt, habe man aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht registrieren können.

Zum Vorwurf der Eheleute Jutta und Christoph John, man habe ihnen am Freitag, 17. März, nicht gesagt, dass sie nach Samstag, 12 Uhr, keine neuen Briefwahlunterlagen anfordern und erhalten könnten, erklärt die Verwaltung, ihr Personal sei angewiesen worden, „Auskünfte auf Basis der gesetzlichen Vorschriften zu erteilen“. Im übrigen seien die Fristen in den Medien und auf der städtischen Internetseite publik gemacht worden.

Am 14. März kamen die ersten Beschwerden

Aber weshalb trafen die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ein? Laut Stadt hatten die ersten Postsendungen am Freitag, 10., die letzten am Montag, 13. März, das Rathaus verlassen; bereits am Dienstag, 14. März, seien die ersten Beschwerden eingegangen, worauf man die Beschwerdeführer gebeten habe, noch den Mittwoch abzuwarten.

Ab Donnerstag seien allen Antragstellern neue Wahlunterlagen ausgestellt worden. Am Samstag, dem Vortag der Wahl, habe das Wahlamt die Post angerufen, den für Albstadt zuständigen Ansprechpartner aber erst am Dienstag, 21. März, erreicht. Seine mündlicher Bescheid: Im fraglichen Zustellbereich seien am Donnerstag keine Rückstände verzeichnet worden, und der Zusteller sei absolut zuverlässig. Eine schriftliche Stellungnahme der Post stehe noch aus.

RP verweist auf ausstehende Wahlprüfung

Kann, nachdem augenscheinlich etliche Wahlberechtigte und -willige nicht wählen konnten, die Wahl angefochten werden? Nicht von der Post zugestellte Wahlscheine, sagt die Stadt, seien kein Wahlanfechtungsgrund; Paragraf 11 Absatz 13 der Kommunalwahlordnung stelle ausdrücklich fest, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt würden – im übrigen sei es möglich gewesen, sich bis zum Vortag der Wahl einen neuen Wahlschein zu beschaffen.

Das Regierungspräsidium Tübingen erklärt auf eine Anfrage unserer Redaktion in Sachen Anfechtbarkeit, die Wahlprüfung stehe noch aus; vorher könne man nur so viel sagen: Voraussetzung dafür, dass eine Wahl für ungültig erklärt werde, sei, dass das Wahlergebnis durch den fraglichen Fehler „beeinflusst werden konnte“.

Hat es Auswirkungen auf den Wahlausgang?

Ist das der Fall? Schwer zu sagen, man weiß ja nicht, wie viele potenzielle Briefwähler mangels Unterlagen nicht gewählt haben. Indes weist die Stadt darauf hin, dass vor dem zweiten Wahlgang 4932 Briefwahlunterlagen angefordert wurden und danach 4211 Albstädter mit Wahlschein wählten. Das seien 85,38 Prozent. Beim ersten Wahlgang habe die Quote 86,98 Prozent betragen; die Differenz von 1,6 Prozent entspreche 79 Stimmen. „Wahlerheblich“ waren die wohl nicht.