Die Sinkinger Straße ist eine Kreisstraße und gilt als überörtlicher Verkehrsweg. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Experten der Verkehrsschau beraten vor Ort Vorschläge der Anwohner zur Sinkinger Straße

Bürgermeister Martin Ragg informierte in der jüngsten Sitzung des Fischbacher Ortschaftsrates darüber, dass sich die Experten der Verkehrsschau die Situation in der Sinkinger Straße näher angeschaut haben.

Niedereschach-Fischbach. Ein Anwohner aus der Sinkinger Straße habe das Landratsamt kontaktiert und bemängelt, dass dort zu schnell gefahren werde, dass dort der Fahrzeugverkehr zu hoch sei und die Gehweges überfahren und dadurch Fußgänger gefährdet werden. Der Anwohner habe angeregt, eventuell über eine Einbahnregelung und die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Sinkinger Straße nachzudenken.

Nach den derzeit geltenden rechtlichen Vorschriften, so Ragg, sei es jedoch nur im Bereich des Kindergartens möglich, Tempo 30 auszuweisen und dies sei bereits geschehen.

Im Rahmen der jüngsten Verkehrsschau wurden die Vorschläge des Anwohners mit Vertretern der Gemeinde Niedereschach, des Polizeipräsidiums Tuttlingen, des Straßenbauamtes Schwarzwald-Baar-Kreis und der Straßenverkehrsbehörde beraten. Im Ergebnis dieser Beratung war man sich einig, dass im Verlauf der Sinkinger Straße die Ausweisung einer Tempo-30-Zone nicht realisierbar ist, da es sich um eine Kreisstraße handle. Auf Grund von Vorgaben der Straßenverkehrsordnung darf sich die Zonenanordnung für Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs erstrecken. Die Sinkinger Straße stelle jedoch eine solche Straße dar. Sie gehöre zum Netz der Kreisstraßen im Schwarzwald-Baar-Kreis und habe hierdurch die Funktion einer überörtlichen Verkehrsverbindung.

Innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Kilometer pro Stunde seien auf Straßen des überörtlichen Verkehrs nur im Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser zulässig. In der Sinkinger Straße sei dies im Falle des dort vorhandenen Kindergartens bereits geschehen und somit dem erhöhten Sicherheitsbedarf Rechnung getragen. Die Einrichtung einer Einbahnregelung wurde von den Experten der Verkehrsschau ebenfalls nicht befürwortet, da hierdurch eine Verkehrsmehrung im Bereich des Römerweges und der Straßen in den Wohngebieten nördlich der Sinkinger Straße entstehen würde. Gerade diese Straßen stellen jedoch keinen Teil des überörtlichen Kreis-Straßennetzes dar. Was das bemängelte Überfahren des Gehweges anbetrifft, können Verkehrsexperten keine verkehrsrechtliche Lösung anbieten. Dieses Fehlverhalten könne letztlich nur dadurch vermieden werden, wenn der Randstein zwischen Fahrbahn und Gehweg durchgehend und deutlich erhöht würde.

Vom 21. bis 30. April wurde vom Straßenbauamt Schwarzwald-Baar-Kreis, verdeckt, eine Verkehrszählung in der Sinkinger Straße durchgeführt. Die durchschnittliche, tägliche Verkehrsbelastung in der Sinkinger Straße liegt demnach bei 1156 Fahrzeugen, wobei der Schwerverkehrsanteil 3,7 Prozent beträgt. Diese Verkehrsbelastung liegt somit im üblichen Bereich ein er Kreisstraße. Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit liegt in beiden Fahrtrichtungen bei 45 Kilometern pro Stunde Die Quote der Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, liegt ebenfalls in beide Fahrtrichtungen bei 3,9 Prozent. Näher unter die Lupe genommen wurde bereits im April dieses Jahres die Verkehrssituation in der Sinkinger Straße.