Hat ein Angeklagter aus Neuweiler zwei jugendliche Mädchen sexuell missbraucht? Bei einer Verhandlung vor dem Tübinger Landgericht soll Licht ins Dunkel gebracht werden. Foto: Martin Bernklau

Angeklagter aus Neuweiler muss sich vor Landgericht Tübingen wegen schweren sexuellen Übergriffen verantworten.

Neuweiler/Tübingen - Seit Montag steht ein Mann aus Neuweiler vor dem Landgericht Tübingen, dem die Staatsanwältin vorwirft, in seiner Wohnung zwei Mädchen betrunken gemacht und die Widerstandslosen missbraucht zu haben.

Die Taten sollen sich zwischen März und Juni dieses Jahres in der Wohnung des Angeklagten zugetragen haben. Wegen der Schwere der Vorwürfe sitzt der Mann seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Laut Anklage von Staatsanwältin Rotraud Hölscher soll er zwei Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren jeweils harten Alkohol verabreicht und sich danach unter Ausnutzung ihrer Widerstandsunfähigkeit in unterschiedlicher Weise an ihnen vergangen haben.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Weil der Mann sie danach auch noch unter Druck setzte, ihm weiterhin sexuell zu Willen zu sein, wirft ihm die Anklage auch noch versuchte Nötigung vor; dazu die Verbreitung von jugendpornografischen Fotos über Whatsapp. Der Anwalt des Mannes beantragte auch für seine eigene Befragung zur Sache einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Richter Martin Streicher gab dem Antrag statt – wohl eher zum Schutz der jungen Mädchen.

Der Kontakt des Angeklagten zu den beiden Mädchen scheint  zwanglos zustande gekommen zu sein. Jedenfalls wirft ihm die Anklage dabei nichts Ungesetzliches vor. Zigaretten, Whiskey und Wodka Orange gab er den Minderjährigen bei deren Besuchen dann aber in solchen Mengen, dass schwere Übelkeit und Erbrechen, sogar eine in der Klinik behandelte Alkoholvergiftung die Folge waren. Das wertet die Anklage als schwere Körperverletzung in drei Fällen.

Den Zustand der beiden Minderjährigen soll er nach dem Abfüllen jedoch jeweils auch noch für sexuelle Handlungen ausgenutzt haben. Bei der Jüngeren ist der Übergriff als Vergehen des Kindesmissbrauchs angeklagt; im Fall der 15-Jährigen als Verbrechen des schweren Missbrauchs, weil es nach den Vorwürfen von Staatsanwältin Hölscher nach dem Entkleiden der Wehrlosen zu Geschlechtsverkehr in verschiedenen Varianten gekommen sein soll.

Pornografie verbreitet

Die Ältere der beiden war es wohl auch, die das Verfahren schließlich ins Rollen brachte, weil sie sich einem Vertrauenslehrer an ihrer Schule offenbarte – nachdem   der Angeklagte unter seinem Pseudonym »Game Over« übers Internet gedroht hatte, dem Vater und dem Freund des Mädchens Bescheid zu sagen und Bilder zu zeigen, falls sie sich weiterem Sex verweigere. Das ist als versuchte Nötigung angeklagt.

Von beiden minderjährigen Mädchen soll der Angeklagte auch Fotos gemacht und ihnen zugeschickt haben, was unter die Strafvorschriften einer Verbreitung jugendpornografischer Schriften fällt. Als Verbreiten von Pornografie gilt die elektronische Zusendung von Bildern seines eigenen erigierten Gemächts, was dem Angeklagten laut Anklage in sieben Fällen vorgeworfen wird.