Grün-Rot hat die überarbeitete Novelle des Landesjagsgesetztes durchgewunken. Foto: dpa

Die überarbeitete Novelle des Landesjagdgesetzes ist von der grün-roten Regierung gebilligt worden. Künftig soll zwischen Anfang März und Ende April eine allgemeine Jagdruhe mit Ausnahmen gelten. Jäger bleiben allerdings bei ihrem Nein.

Die überarbeitete Novelle des Landesjagdgesetzes ist von der grün-roten Regierung gebilligt worden. Künftig soll zwischen Anfang März und Ende April eine allgemeine Jagdruhe mit Ausnahmen gelten. Jäger bleiben allerdings bei ihrem Nein.

Stuttgart - Der von der grün-roten Landesregierung überarbeitete Entwurf zum neuen Jagdgesetz stößt weiter auf den Widerstand von Jägern. Nötig seien zusätzliche Nachbesserungen, teilte der Landesjagdverband am Mittwoch in Stuttgart mit. Die Jäger könnten dem von Forstminister Alexander Bonde (Grüne) am Dienstag vorgelegten Kompromiss nicht zustimmen. Im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkungen für die Jagd müssten beseitigt werden. Eine außerordentliche Versammlung des Verbandes am Dienstagabend in Denkendorf (Kreis Esslingen) habe diese Forderungen bestätigt. Nötig seien nun weitere Gespräche zwischen den Jägern und der Regierung. Tier- und Naturschützer kritisierten diese Haltung.

„Wir können dem vorgelegten Entwurf in dieser Form noch nicht zustimmen, sind jedoch weiterhin zu einem konstruktiv-kritischen Dialog bereit“, heißt es in dem Beschluss der Jägerversammlung. Der Verband fordere weniger Verbote als geplant, vor allem geringere Ruhezeiten als geplant und mehr Fütterungsmöglichkeiten des Wildes.

Das geplante Gesetz sei in vielen Punkten nicht praxistauglich und stelle zudem einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Besonders gravierend sei die Möglichkeit, dass das Land Wildarten aus dem Jagdrecht am Landtag vorbei herausnehmen und damit die Bejagung jener Tiere stoppen könne.

„Die Jägerschaft sollte sich dringend vor Augen führen, dass es nicht nur Eigentumsrechte gibt, sondern dass Eigentum auch verpflichtet“, sagte die Tierschutzbeauftragte des Landes, Cornelie Jäger. „Individuelle Eigentumsrechte dürfen keineswegs höher bewertet werden als gesamtgesellschaftliche Wertvorstellungen.“ Tierschutz sei ein solcher Wert. Für das Jagen von Tieren schreibe das Tierschutzrecht einen ausreichenden vernünftigen Grund vor. Dieser sei besonders bei einigen Vogelarten nicht klar zu erkennen. Es sei daher richtig, die Liste der jagdbaren Tierarten kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

Nabu: Naturschutz kommt unter die Räder

„Die grün-rote Landesregierung ist dem Landesjagdverband in den vergangenen Wochen sehr weit entgegengekommen, in manchen Punkte zu weit“, sagte der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes (Nabu), Andre Baumann. „Das Miteinander von Jagd und Naturschutz darf durch weitere, überzogene Forderungen durch die Jäger nicht noch weiter gefährdet werden.“ Im Moment drohe, dass der Naturschutz im neuen Jagdrecht unter die Räder komme. Es müsse nachgebessert werden.

„Ich bedaure, dass der Landesjagdverband in seiner Schmollecke sitzen bleibt und sich einem fairen und praxistauglichen Kompromiss verweigert“, sagte die Grünen-Landesvorsitzende Thekla Walker. „Der Landesjagdverband vertritt nach wie vor die antiquierte Auffassung, wonach der Jäger der einzige Herr im Wald war, ist und bleiben soll.“ Jäger sollten umdenken und sich auf den Kompromiss einlassen.

Der Landesverband der Tierversuchsgegner unterstützt dies. Die Forderungen der Jäger seien „ein Schlag ins Gesicht für den Tier- und Naturschutz“, teilte der Verband in Stuttgart mit. Forstminister Bonde wollte mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf den seit Monaten schwelenden Streit um ein neues Jagdgesetz entschärfen, Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte den neuen Gesetzentwurf am Dienstag als tragfähigen „klassischen Kompromiss“ bezeichnet. Naturschützer hatten das Vorhaben der Regierung, die Jagd im Südwesten neu zu regeln, befürwortet. Gleichzeitig hatten sie die im Kompromiss gemachten Zugeständnisse an die Jäger kritisiert.