Die Soko "Altrhein" auf Spurensuche im Ruster Taubergießen: Foto: Archivfoto: Bender

Neuigkeiten im Mordfall der ermordeten Europa-Park-Künstlerin Alla K.: Ihr tatverdächtiger Lebensgefährte Reydi A. wird nun mit einem internationalen Haftbefehl gesucht.

Rust - Der Fall von Alla K. hatte 2019 für einiges Aufsehen gesorgt. Nachdem im Mai 2019 Angler ihre Leiche im Ruster Altrhein gefunden hatten, war sofort der damals 30-jährige Lebensgefährte der Künstlerin ins Visier geraten. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuteten schnell, dass die Ukrainerin, die 2010 durch die RTL-Show "Das Supertalent" Bekanntheit erlangt hatte und mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park aufgetreten war, von ihrem Showpartner und Ex-Freund erstickt worden war.

Dass Reydi A. Alla K.s Leiche im Fluß entsorgt hatte, schien relativ unstrittig; nicht aber, ob er die 33-Jährige auch getötet hatte: Das Landgericht Freiburg hatte den Kubaner im September 2019 freigesprochen, da die Rechtsmediziner der stark verwesten Leiche weder Anhaltspunkte für die Todesursache noch eindeutige Zeichen einer Gewaltanwendung fanden. Auch ein Motiv sahen die Richter nicht – und setzten Reydi A. nach fünf Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß – ohne Auflagen. Daraufhin ging dieser in sein Heimatland zurück.

Deutschland hat mit Kuba kein Auslieferungsabkommen

Doch die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein – und hatten Erfolg. Karlsruhe verwies den Fall 2020 zurück nach Freiburg.

Am 25. Januar 2021 begann der Prozess wegen vorsätzlicher Tötung gegen Reydi A. – allerdings ohne den Angeklagten. "Coronabedingt", erklärte dessen Rechtsanwalt Florian Rappaport damals, Kuba müsse die Ausreise seines Mandanten erst genehmigen. Auch andere Zeugen aus dem Ausland, wie die Eltern der Toten, hatten durch die Pandemie Schwierigkeiten gehabt, anzureisen. "Mein Mandant wird für den Prozess freiwillig zurückkommen", erklärte Rappaport damals. Er habe "regelmäßig Kontakt" mit Reydi A.

Doch nun teilte das Landgericht Freiburg unserer Redaktion auf Nachfrage mit: "Es besteht ein Haftbefehl gegen den Angeklagten und eine internationale Ausschreibung zur Festnahme. Nach einer etwaigen Ergreifung – unter Umständen auch Auslieferung – werden neue Verhandlungstermine bestimmt werden können." Wie kam es nun dazu?

Kein Auslieferungsabkommen mit Kuba

"Nachdem mein Mandant am ersten Prozesstag nicht aufgetaucht ist, hat die Staatsanwaltschaft einen Vorführhaftbefehl beantragt. Das ist in so einer Situation das normale prozessuale Vorgehen", gibt Rappaport unserer Redaktion Auskunft. Allerdings habe ein solcher Vorführbefehl nur in Deutschland Gültigkeit. Wie nun ein internationaler Haftbefehl daraus wurde, der überwiegende Verurteilungsfähigkeit voraussetzt, sei ihm nicht klar: "Die Beweislage hat sich nicht geändert, der Verdacht gegen meinen Mandanten sich nicht erhärtet", betont er.

Wäre es dann keine Möglichkeit für seinen Mandanten freiwillig nach Deutschland zurückzukommen? "Das Verfahren ist noch im Gange, da darf ich nichts dazu sagen. Man muss abwarten, wie sich die Dinge entwickeln", erklärte Rappaport dazu.

Ob das Landgericht Freiburg Reydi A. dazu zwingen kann, sich dem Verfahren zu stellen, ist fraglich: Denn mit Kuba hat Deutschland kein Auslieferungsabkommen geschlossen.