Die Gebühren für die Bestattung und Nutzung der Leichenhalle auf dem Schiltacher Friedhof steigen in zwei Schritten. Das beschloss der Schiltacher Gemeinderat. Foto: Jambrek

Der Schiltacher Rat verabschiedet auf Anregung des Hauptamts eine Verkürzung der Ruhezeit von Urnen von 20 auf 15 Jahre. Daneben beschließt der Rat höhere Gebühren für den Friedhof, die in zwei Schritten gültig werden.

Die erste Erhöhung gilt ab Mai dieses Jahres, die nächste Erhöhung ab Mai 2026. Eine Anpassung sei erforderlich, da die Gebühren mehr als zehn Jahre unverändert geblieben seien und eine Anpassung an die gestiegenen Kosten erforderlich sei.