Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss stimmt Baugesuch zu / 650 Quadratmeter Verkaufsfläche und 43 Parkplätze

Der Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Neubulach hat vor einigen Wochen auch der Regionalverband sein Einverständnis erteilt. Damit war der Weg frei für das Baugesuch, dem der Technische- und Umweltausschuss (TUA) jetzt grünes Licht gab.

Neubulach. Und das beinahe genau drei Jahre, nachdem das Vorhaben erstmals in dem Gremium der Gemeinde thematisiert worden war. Das Unternehmen Rossmann plant einen Neubau auf dem ehemaligen Fleck-Gelände neben dem Lebensmittelmarkt an der Straße Auf der Strazel (wir berichteten).

Bürgermeisterin zeigt sich froh über bevorstehenden Baustart

In dem rund 900 Quadratmeter großen Gebäude, das mit seiner Rückseite an den Weg namens Am Wäldle grenzt, entsteht eine Verkaufsfläche von 650 Quadratmetern. Vor dem Drogeriemarkt sind 43 Stellplätze als Parkfläche geplant, auf der auch die Anlieferung abgewickelt wird.

"Im November haben wir den Bebauungsplan auf das Vorhaben zugeschnitten abgeändert, und ich bin froh, dass wir jetzt so weit sind, dass der Baustart erfolgen kann", erinnerte Bürgermeisterin Petra Schupp an die zurückliegenden Abstimmungen.

Neben der Anhörung der beiden Nachbargemeinden Bad Teinach-Zavelstein und Neuweiler, die beide zugestimmt hatten, beteiligte sich die Stadt auch an den Kosten einer Marktanalyse. Der Gemeinderat hatte sich vor zwei Jahren für die eher unübliche Vorgehensweise ausgesprochen. Denn in der Bevölkerung wurde der Bedarf an einem Drogeriemarkt erkennbar, nachdem die Schlecker-Filiale geschlossen worden war. Die Erhebung des Marktpotenzials war indes Grundlage für eine Änderung des Bebauungsplans. "Vieler Gespräche mit übergeordneten Behörden bedurfte es, um auch die Argumentation der Agglomeration zu relativieren", erklärte Schupp zur Ballung an dem Standort, weil die direkte Nachbarschaft zum Lebensmittelmarkt bestehe.

Antragsteller muss unterirdische Leitungen verlegen

Letztlich stimmten Landratsamt, Regierungspräsidium und Regionalverband zu.

Keine Bedenken äußerte die Verwaltung zu der beantragten abstandsrechtlichen Befreiung. Nachdem nämlich in Vorbereitung des Bauvorhabens ein Teil des bestehenden Hauptgebäudes auf dem südwestlich angrenzenden Grundstück abgerissen wird, verbleibt an der schmalsten Stelle zwischen einer Ecke der dann entstandenen Brandwand und der Grundstücksgrenze ein Abstand von 25 Zentimetern.

Erdkabelleitungen zur Stromversorgung, die bisher durch das Plangebiet verlaufen, muss der Antragsteller vor Baubeginn verlegen, was auch im Bebauungsplan festgehalten wurde.