Der baden-württembergische Landtag in Stuttgart hat die Gemeinden per Gesetz zur Umstellung des Rechnungswesens verpflichtet. Foto: Weißbrod Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gremium leitet Umstellung des Rechnungssystems ein

Neubulach. Etwas zähneknirschend hat der Gemeinderat in Neubulach der Erfassung und Bewertung des städtischen Anlagevermögens durch ein Beratungsunternehmen zugestimmt. "Es ist einfach bitter, dass wir dafür 60 000 Euro ausgeben müssen", sagte etwa Gemeinderat Alois Jerges in der Sitzung, "ich betrachte das als Katastrophe".

Hintergrund ist "eines der größten Projekte der Gemeinden", wie es in der Sitzungsvorlage heißt: die Verpflichtung aller Kommunen in Baden-Württemberg, ihr Rechnungssystem bis spätestens 1. Januar 2020 auf das "Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungwesen" (NKHR) umzustellen. Dabei stellt die Erfassung und Bewertung des kommunalen Anlagevermögens laut Stadtverwaltung den umfangreichsten Teil dar.

Zwar hatte die Gemeinde Neubulach vor, diese Arbeiten selbst zu erledigen. Doch wegen personeller Änderungen in der Kämmerei sei nicht davon auszugehen, dass die Arbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden können, heißt es in der Vorlage weiter.

Gesetz in Frage gestellt

Daher hatte der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen bereits entschieden, ein Beratungsunternehmen in Tübingen mit der Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens zu beauftragen. Laut Angebot vom November vergangenen Jahres betragen die Kosten dafür rund 59 000 Euro.

"Das tut weh, richtig weh", bedauerte auch Gemeinderätin Regina Dürr. Ratsmitglied Martin Schöttle bemerkte, dass ihm eines noch mehr schmerze als die Kosten: "Wie kann es sein, dass ein Gemeinderat dazu verpflichtet wird, für etwas zu stimmen, das ihm widerstrebt?" Dies sei ein "Schildbürgerstreich", und er stelle die Gesetzgebung des Landes in Frage, so Schöttle weiter.

Bürgermeisterin Petra Schupp blieb nur, zu bestätigen, dass man keine andere Wahl habe. "Das Land selbst stellt übrigens nicht um", bemerkte sie.