Hier ist die Natur noch in Ordnung: Für die Biber am Gründlesee sammelt die Stadt Schramberg Ökopunkte. Foto: Dold

Der Biberfamilie am Schönbronner Gründlesee sei Dank: Die Stadt Schramberg darf mit zahlreichen Ökopunkten rechnen, die wiederum viele Vorteile mit sich bringen. Doch was hat es mit einem Ökokonto auf sich und wie funktioniert das genau?

Schramberg - Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung gibt Einblicke. Die Vermeidung von Eingriffen in die Natur sei das höchste Ziel im Naturschutzrecht. Sei eine solche Vermeidung nicht möglich, müssten Eingriffe und Beeinträchtigungen kompensiert werden. So sollen Landschaft und Naturhaushalt gesichert werden.

Ein klassisches Beispiel für einen solchen Eingriff ist ein neues Baugebiet. Wo zuvor Grünland oder landwirtschaftliche Flächen waren, werden diese versiegelt – was dem Naturschutz zuwider läuft. Meist ist die Kommune der "Schuldige" und Verursacher dieses Eingriffs. Daher müssen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden.

Maßnahmen können auch im Vorgriff auf noch nicht umgesetzte Vorhaben vorgenommen werden und für einen späteren Eingriff in die Natur zur Kompensation verwendet werden. Das Ökokonto sei also eine Art Sparbuch. Anders gesagt: Die Biberfamilie entspricht einer satten Einzahlung auf das Öko-Sparbuch der Stadt Schramberg. Spätere Eingriffe hingegen belasten das Ökokonto. Übrigens: Die Kontoführung übernimmt je nach Art entweder die Kommune oder die untere Naturschutzbehörde.

Ausgleich mit viel Bürokratie verbunden

Ohne Bürokratie geht es natürlich nicht: Nach einer Bestandsaufnahme wird ein Maßnahmenkonzept zum Ausgleich der Eingriffe – beispielsweise für ein Baugebiet – ausgearbeitet. Zudem wird ein Grünordnungsplan angefertigt. Und weiter: "Der Umweltbericht beschreibt und bewertet im zweistufigen Regelverfahren das Endergebnis der Umweltprüfung in Bezug auf die jeweiligen Umweltbelange", heißt es im schwer verdaulichen Bürokratenkauderwelsch. Auf Deutsch: Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Aufforstung oder die ökologische Aufwertung von Waldrändern, das Anlegen von Streuobstwiesen, das Pflanzen von Bäumen und Hecken, das Schaffen von Biotopen, die Umwandlung von Acker- in Grünflächen, das Anlegen von Blühstreifen oder die Umwandlung von häufig gedüngten Wiesen in extensive und nicht gedüngte Magerwiesen. Eingriffe in den Boden werden durch Dachbegrünungen, Rekultivierung von Flächen oder Entsiegelungen ausgeglichen.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Ökokonten. nStädtisches Ökokonto:   Sobald die Kommune über aufwertungsfähige, unbebaute und im Außenbereich liegende Flächen verfügt, kann ein entsprechendes Ökokonto-Konzept ausgearbeitet werden. Die Pflege der Flächen übernimmt ein Landwirt oder Bewirtschafter, beispielsweise mit Schaf- oder Ziegenhaltung. Der Vorteil: Der Eingriff wird so auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune ausgeglichen und die Natur erhält einen Mehrwert. Zudem kann ein Ertrag aus der Bewirtschaftung und Pflege im Ort bleiben. nExterne Ökokonto-Flächen: Die Kommune kann auch Ökopunkte in benachbarten Gemeinden erwerben. Ein Beispiel: Hardt kaufte kürzlich Ökopunkte für die Eingriffe angesichts des neuen Gewerbegebiets bei der Gemeinde Lauterbach. Der Preis ist Verhandlungssache, allerdings sind diese externen Ökopunkte meist teurer als die eigenen – und so führen sie für die Häuslebauer und Gewerbetreibende zu höheren Bauplatzpreisen.

Zusammenfassend könne gesagt werden, dass ohne Ökopunkte die Schaffung von Neubaugebieten in unbebauten Bereichen nahezu unmöglich sei, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

19 Ökokonten in Schramberger Region

Schramberg unterhält derzeit 19 Ökokonten und diverse weitere Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Die größten Ökokonten sind das "Weihermoos" in Sulgen mit 15 Hektar und die "Pferschelwiesen" in Waldmössingen mit 16 Hektar.

Der Verfahrensablauf selbst ist wiederum Bürokratie für Fortgeschrittene. Um ein Ökokonto einzurichten, muss die Stadt Eigentümer der Grundstücke sein. Dann folgt eine Abfrage über das Potenzial der Flächen bei der unteren Naturschutzbehörde. Die Stadtverwaltung schlägt anschließend dem Gemeinderat die Einrichtung eines Ökokontos vor. Nach der Zustimmung wird ein Planungsbüro beauftragt, das Maßnahmen festlegt.

Dieses Konzept muss nun wiederum von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden, bevor die Planung und Ausschreibung erfolgt. Zur Umsetzung muss es auch einen Pflege- und Entwicklungsplan geben.