Inzwischen wurde die Mauer im Naturschutzgebiet „Hörnle/Geißburg“ abgerissen. Foto: privat

Im Naturschutzgebiet „Hörnle/Geißberg“ wurde illegal eine Stützmauer gebaut. Das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe machten deutlich, dass die Mauer abgerissen werden muss. Der Bauherr musste handeln.

Der besorgte Bürger Oliver Maier hatte lange gegen die illegale Mauer im Naturschutzgebiet „Hörnle/Geißberg“ in Simmozheim gekämpft. Inzwischen wurde die Mauer abgerissen. Zu Ende ist Maiers Engagement in dieser Angelegenheit aber noch nicht.

Doch der Reihe nach: Bereits im Mai 2020 habe er dem Landratsamt Calw die Mauer gemeldet, teilte Maier gegenüber unserer Redaktion mit. Im vergangenen Jahr war von Janina Dinkelaker, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, zu erfahren, dass die Stützmauer aus baurechtlicher und insbesondere aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht erlaubt sei. Die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt habe den Abriss angeordnet.

Widerspruch abgelehnt

Doch der Mauerbauer blieb hartnäckig. Er legte Widerspruch ein. Das Verfahren ging weiter und landete beim Regierungspräsidium Karlsruhe als nächsthöherer Instanz und zuständiger Widerspruchsbehörde. Doch auch das Regierungspräsidium sah wie das Landratsamt wesentliche Belange des Naturschutzes beeinträchtigt. „Das betroffene Grundstück liegt im Naturschutzgebiet ‚Hörnle Geißberg‘ und innerhalb des FFH-Gebiets ‚Calwer Heckengäu‘ und ist zudem auch als FFH-Flachlandmähwiese kartiert“, schrieb dazu Lilly Börstler, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, auf Anfrage unserer Redaktion Ende des vergangenen Jahres. Allein mit dem Abriss der Mauer ist es nach Ansicht des Regierungspräsidiums aber nicht getan. Es müsse der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wiederhergestellt werden.

Auch wenn die Mauer mittlerweile abgerissen wurde, ist der besorgte Bürger Oliver Maier nicht zufrieden. So dauerte ihm das Verfahren zu lange. Er sprach die Möglichkeit des Sofortvollzugs an. Dadurch hätte die Angelegenheit abgekürzt und dem Steuerzahler Geld gespart werden können. Janina Müssle, stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, sagte jedoch dazu, dass ein Sofortvollzug nur dann möglich sei, wenn es Gefahr im Verzug gebe. Das heißt, dass die Mauer zum Beispiel baufällig hätte sein müssen.

Maier ist gespannt, ob die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Calw auf Geheiß des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Geländerückbau kontrolliere und dafür sorge, dass der ehemalige Halbtrockenrasen wieder in Funktion gesetzt werde. Die untere Naturschutzbehörde habe sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. „Die Wiederbegrünung erfolgt aufgrund fachlicher Vorgaben durch Selbstbegrünung und angepasster Pflege. Eine Neueinsaat ist nicht sinnvoll und nicht gefordert. Wir kontrollieren in fachlich erforderlichen Zeitabständen“, teilte dazu Müssle auf Nachfrage mit.

Das fast 68 Hektar große Naturschutzgebiet „Hörnle/Geißberg“ gibt es seit Anfang der 1990er-Jahre. Auf flachgründigen Kalkböden bildeten sich Magerwiesen aus. Dazu kommen steinreiche Ackerflächen, Hecken, Streuobstwiesen und kleinere Steinbrüche. Das Naturschutzgebiet ist vor allem der Lebensraum von Kleinsäugern, Reptilien, Amphibien, Schmetterlingen und Käfern.