Nicht alle Bahnkunden bekommen eine Entschädigung. Foto: Kauffmann

Der Verkehrsverbund Naldo entschädigt Bahnkunden, die von Sperrungen im Stuttgarter Raum betroffen waren. Allerdings profitieren nur Inhaber bestimmter Tickets.

Für die kurzfristig angekündigten Bauarbeiten für den „Digitalen Knoten Stuttgart“, die im Bereich Waiblingen/Bad Cannstatt von Mai bis Juli kurzfristige Sperrungen zur Folge hatten, nimmt der Verkehrsverbund Naldo – zu dem auch der Zollernalbkreis gehört – im Auftrag der Deutschen Bahn die Entschädigung der naldo-Abokunden vor.

Wer bekommt eine Entschädigung?

Die Entschädigung gilt für alle Naldo-Abokunden, die zum Stichtag 12. April 2023 Inhaber eines der folgenden Tickets waren: Naldo-Abos, Naldo-JugendticketsBW (online-Abos, Online-Kauf und Barverkauf), Naldo-Semestertickets (online-Kauf und Barverkauf)

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Deutsche Bahn entschädigt die von den kurzfristig angekündigten Sperrungen betroffenen Naldo-Abokunden in Höhe eines Monatspreises für das Deutschlandticket, also 49 Euro. Betroffene JugendticketBW- und Semesterticket-Kunden bekommen 31 Euro zurück.

Wie läuft die Entschädigung ab?

Die jeweiligen Abocenter schreiben in den nächsten Tagen die registrierten Abokunden direkt per Brief oder per E-Mail an, um sie über die Entschädigung zu informieren. Die Ausbezahlung erfolgt automatisiert Ende Oktober. Dieser Prozess laufe automatisch ab, die Kunden müssten sich dafür nicht an ihr Abocenter oder den Verkehrsverbund wenden, verspricht der Verkehrsverbund in einer Pressemitteilung.

Kunden mit im Barverkauf erworbenen Naldo-JugendticketsBW und Naldo-Semestertickets müssen die Entschädigung dagegen beantragen. Dies ist seit 1. August 2023 in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen im Verbundgebiet möglich. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen zutreffen: Das Naldo-JugendticketBW beziehungsweise Naldo-Semesterticket wurde spätestens am 12. April 2023 gekauft.

Der Student war zum Stichtag an der Universität Tübingen, an der Hochschule Rottenburg oder an der Hochschule Reutlingen eingeschrieben.

Anhand des Wohnorts kann eine Fahrtstrecke auf der Neckar-Alb-Bahn (KBS 760) beziehungsweise auf Zulaufstrecken nachgewiesen werden. Folgende Nachweise sind bei der Erstattung vorzulegen: Naldo-Ticket im Original, Studentenausweis und Personalausweis.

Der Entschädigungsbetrag beträgt 31 Euro, es erfolgt laut Mitteilung eine Barauszahlung.