Am Unfallort brennen Kerzen zur Erinnerung. Den Helfern bot sich ein Bild des Grauens. Foto: Buckenmaier

Vorsitzende Richterin: "Wir können der  Familie der Getöteten keinen Frieden bringen." Mit Video und Umfrage

Tübingen/Nagold -  Es sind Bilder, die sich ins Gedächtnis vieler Menschen eingebrannt haben: der große orangene Müllwagen, daneben das zerquetschte grüne Auto. Geschockte Feuerwehrmänner und Polizisten, die ihre traurige Arbeit verrichten. Fünf junge Menschen sind in diesem Auto gestorben: die 25 Jahre alte Fahrerin, ihr Freund (22), die zweijährige Tochter, der nur wenige Wochen alte Sohn und die 17 Jahre alte Schwester der Fahrerin. Eine ganze Familie wird an diesem Vormittag des 11. August 2017 bei Nagold (Kreis Calw) ausgelöscht, als der 26 Tonnen schwere Laster auf den Wagen stürzt.

Sieben Monate später macht sich die 2. Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts unter dem Vorsitz von Mechthild Weinland daran zu klären, was an diesem Sommertag bei Nagold passiert ist und welche Schuld den 55-jährigen Fahrer des Mülllasters an der Tragödie wirklich trifft. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung in fünf  Fällen.

Nach nur drei Verhandlungstagen und weniger als 90 Minuten Beratungszeit verkündet die Vorsitzende Richterin das Urteil: Der Fahrer ist der fahrlässsigen Tötung in fünf Fällen schuldig und wird zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung, einem Jahr Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, die er an die Notfallseelsorge Kreis Calw zahlen muss. Damit folgt das Gericht in groben Zügen der Forderung von Staatsanwalt Benedikt Quarthal.

Kaum sind diese Worte gesprochen, erheben sich gut 20  Angehörige der Opfer wortlos von ihren Sitzen und verlassen demonstrativ den Schwurgerichtssaal. Eine Begründung für dieses ihrer Ansicht nach zu milde Urteil wollen  sie sich nicht anhören

Erst draußen machen sie ihrem Unmut über das Strafmaß Luft. "Das Urteil ist lachhaft, es ist ein Witz", schimpft  der Cousin eines 22-jährigen Opfers aufgebracht. "Es gibt kein gerechtes Urteil für so was. Aber man hätte schon eine Haftstrafe erwarten müssen, dass der Mann einen Denkzettel hat."

Die Vorsitzende Richterin Mechthild Weinland: "Wir können der  Familie der Getöteten keinen Frieden bringen."

Drinnen hat die  Vorsitzende Richterin inzwischen damit begonnen, das Urteil zu  begründen und zu schildern, wie das Gericht die Ereignisse des 11. August 2017 sieht. Der verurteilte Fahrer Johann J. verfolgt den Vortrag schweigend, mit gesenktem Kopf und traurigem Blick.

Aus Sicht des Gerichts hat  sich an jenem Vormittag Folgendes abgespielt: Kurz vor dem Unfall löst Johann J. seinen Kollegen am Steuer des Müllfahrzeugs ab. Und begeht damit laut Gericht den ersten  fatalen Fehler. Er habe sich nicht ausreichend mit der Bedienung des Lasters vertraut gemacht, urteilt Richterin Weinland. Doch das hätte er müssen, da von einem schweren Lastwagen wie diesem eben eine "erhöhte Betriebsgefahr" ausgehe.

Hätte er das getan, hätte sich die Tragödie womöglich verhindern lassen. Knackpunkt an dieser Stelle ist die Konstruktion des Fahrzeugs. Der Unfallwagen hat zwei Hebel für Motorbremse und Tempomat am Lenkrad. Das Fahrzeug, mit dem  der Beschuldigte sonst unterwegs war, hat dafür nur einen Hebel. Die Gefahr der Konstruktion ist dem Hersteller offenbar bewusst. Denn in der Betriebsanleitung des Lasters wird davor gewarnt, auf Gefällstrecken den Tempomat zu bedienen. Schwere Unfälle könnten die Folge sein.

Nach Ansicht des Gerichts ist genau das an der Gefällstrecke vom Nagolder Industriegebiet Wolfsberg Richtung Landesstraße 1361 passiert. Zunächst ist der Wagen langsam unterwegs. Eine Rechtskurve nimmt der Fahrer mit 23 Stundenkilometern, beschleunigt auf 39 Stundenkilometer. Mit dieser Geschwindigkeit fährt er 150 Meter der Gefällstrecke. 50 Meter vor der nächsten Kurve beschleunigt das Fahrzeug deutlich. Der Grund: Der Fahrer hat statt der Motorbremse den Tempomat bedient. Fehler  Nummer zwei. Erst Sekunden später bemerkt Johann J. den Fehler und gerät nach Ansicht der Richter in Panik. Ein paar Sekunden bleiben, um die Fußbremse zu betätigen. Doch die tritt der Fahrer nach Meinung der Richter  nicht. Fehler Nummer drei.

Damit widerspricht das Gericht Aussagen des Fahrers, er habe die Fußbremse bedient, doch diese habe wegen eines technischen Defekts nicht funktioniert. "Die Bremse war vollkommen in Ordnung. Der Laster wäre sogar nach dem Unfall noch durch den TÜV gekommen", doziert Richterin Weinland. Dass eine Vesperdose des Beifahrers die Bremse blockiert hat, schließen die Richter aus.

Mit 51 Stundenkilometern und damit zu schnell fährt der Wagen in die scharfe Kurve. Touchiert den Bordstein, gerät ins Schlingern. Der Fahrer steuert nach rechts auf die Landesstraße. Da fährt der 26-Tonner nur noch auf den zwei linken Rädern. Auf der stark befahreren Straße gerät der Laster  kurz auf alle vier Räder, bevor er doch  nach links umkippt, genau auf den Wagen der jungen Familie.

Früheres Unglück durfte aus juristischen Gründen keine Rolle spielen

Johann J. sei kein rücksichtsloser und waghalsiger Fahrer, meint die Richterin. Sei nicht durch Handy oder andere Dinge abgelenkt gewesen, und Alkohol sei auch nicht im Spiel gewesen. Der Unfall, bei dem der Angeklagte schon einmal einen Müllwagen zum Umstürzen gebracht hatte, durfte aus juristischen Gründen beim Urteil keine Rolle spielen.

Um die Umstände des Verfahrens wissend machte die Richterin darauf aufmerksam, dass man sich in diesem Prozess nicht von Rachegedanken leiten lassen dürfe. Sühne für den Tod von  fünf Menschen könne nicht nach dem alttestamentarischen Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn" erfolgen. "Am Ende sind beide blind", sagt Weinland. Auch die Erwartungen an ein solches Gerichtsverfahren relativierte sie: "Wir können keinen Frieden bringen und Lasten von den Schultern nehmen." Mit Blick auf den Angeklagten meint sie, dass er kein Gefängnis brauche, um zur Besinnung zu kommen. "Er ist ein gebrochener Mann." Zum Abschluss mahnte die Richterin alle Auto- und Lastwagenfahrer. Jeder von ihnen könne –  wenn er Fehler mache – derart schreckliche Folgen verursachen.

Sowohl Bernd Gerritzen, Anwalt der Opferfamilie, als auch Verteidiger Thomas Weiskirchner schließen eine Revision aus. "Mein Mandant hätte jedes Urteil angenommen", sagt Weiskirchner nach der Verhandlung. "Er fühlt sich tief schuldig."  Das Urteil helfe der Familie aus Sicht  Gerritzens nicht dabei, das Leid zu verarbeiten, sagt er nach der Verhandlung. Er vertrat die Eltern der getöteten Erwachsenen, die aber nicht im Gerichtssaal waren. "Sie sind alle in psychiatrischer Behandlung, sie kämpfen mit den Unfallfolgen, sind jeden Tag auf dem Friedhof bei ihren Kindern", schildert Gerritzen. "Ganz offen gesprochen, auch eine Verurteilung ohne Bewährung würde an diesem Leid nichts ändern."