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Verwaltungsausschuss des Gemeinderats berät über neue Polizeiverordnung für Nagold.

Nagold - Gleich eine ganze Reihe von Neuregelungen mit Wirkung für alle Bürger hat der Verwaltungsausschuss des Nagolder Gemeinderats auf seiner jüngsten Sitzung beraten. Und das quasi "in einem Abwasch".

Aufgrund veränderter Rechtssprechungen und in der Vergangenheit offensichtlich gewordener "Regelungsdefizite" muss die sogenannte Polizeiverordnung der Stadt neu gefasst werden. Zuletzt hatte man das im Jahr 2008 getan. Basis der Neuregelungen ist ein aktualisiertes Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. In dem die "Adleraugen" der Nagolder Gemeinderäte aber noch einige "Unschärfen" entdeckten, die Ordnungsamtsleiter Achim Gräschus bis zur endgültigen Entscheidung in der nächsten Gemeinderatssitzung am 26. April noch "präzisieren" muss – beispielsweise, ob ein generelles "Befahren" von Parkwegen in Nagold wirklich verboten sein soll, was dann auch für den Stadtpark Kleb gelten würde. Dort gehört aber das Radfahren bisher ganz selbstverständlich zu den erlaubten "Nutzungsarten".

Wo aber sofortige Einigkeit der Räte herrschte: beim künftigen Fütterungsverbot nicht nur für Tauben, sondern auch für Wasservögel aller Art wie Enten und Schwäne. Und bei der Anpassung der Zeiten für Haus- und Gartenarbeiten – auch mit Maschineneinsatz –, die künftig grundsätzlich nur noch von 20 bis 7 Uhr sowie Sonn- und Feiertags ganztags nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Aber werktags also auch über Mittag erlaubt sein werden – womit man Vorgaben aus der neuen Geräte- und Lärmschutzverordnung umsetzt. Allerdings: für besonders laute Gartengeräte wie Freischneider oder Laubbläser gelten in Wohngebieten und in der Nähe von Kranken- und Pflegeeinrichtungen weitere Verbotszeiten (7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 17 bis 20 Uhr) nach der "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes".

Wer kontrolliert, ob Leinenpflicht eingehalten wird?

Ein bisschen mehr Diskussionsbedarf hatten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses allerdings bei dem Thema Leinenpflicht für Hunde auf Gehwegen und Straßen im "Innenbereich" der Stadt – was formaljuristisch sämtliche Gebiete meint, für die ein Bebauungsplan existiert. Thomas Baitinger (CDU) etwa hakte nach, ob gewährleistet sei, dass solche Regelungen auch später kontrolliert und durchgesetzt werden könnten – und man keinen reinen "Papiertiger" schaffe. Bedenken, die Ordnungsamtsleiter Gräschus und Bürgermeister Hagen Breitling schnell zerstreuen konnten, da es mit der Neuregelung der Polizeiverordnung genau um diese Durchsetzbarkeit solcher Regelungen gehe, wenn es zum Konflikt mit Hundehaltern komme.

Am meisten "Widerstand" im Verwaltungsausschuss formierte sich dann jedoch bei der Frage, ob auf allen Spiel- und Bolzplätzen der Stadt, die näher als 50 Meter von Wohnbebauungen entfernt sind, künftig ein Benutzungsverbot von 13 bis 15 Uhr gelten solle. Ausnahme: Spielplätze für Kinder unter 14 Jahren. Zuviel des Guten, meinte Jürgen Gutekunst (FDP) – weshalb er spontan den Gegenantrag stellte, die "Mittagspause" zu streichen: "Für Nagold als kinder- und familienfreundliche Stadt".

Neue Verordnung nun beim Gemeinderat

Doch der Hinweis von Oberbürgermeister Jürgen Großmann, dass man diese Regelung in die neue Polizeiverordnung mit aufgenommen habe, weil es hier bereits verschiedentlich "zu konkreten Konflikten" gekommen sei, überzeugte die übrigen Räte mehr. So dass der Gegenantrag bei nur zwei Stimmen von Befürwortern abgeschmettert und der ursprüngliche Entwurf der neuen Polizeiverordnung dann doch einstimmig zur finalen Entscheidung an den Gemeinderat überwiesen werden konnte.