Die OHG-Halle ist nur eine von vielen Sportstätten in Nagold. Foto: Fritsch

Verwaltung muss Neufassung der Benutzungsordnung nachbessern. Entscheidung wird vertagt.

Nagold - Das lief wohl anders, als sich die Stadtverwaltung das gedacht hatte: Die Neufassung der Benutzungsordnung für städtische Hallen und Veranstaltungsräume fiel in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) des Nagolder Gemeinderats durch – und wurde daher vertagt.

Eigentlich sollte der Änderungsentwurf der Benutzungsordnung für Räumlichkeiten wie die Stadthalle oder den Kubus, der sich parallel bereits auf einer Diskussions-Tournee durch die Ortschaftsräte befindet, kommende Woche noch im Kultur-, Umwelt- und Sozialausschuss (Kusa) beraten werden, um dann in der Mai-Sitzung des Gesamt-Gemeinderats verabschiedet zu werden. Doch dazu wird es erst einmal nicht kommen.

"Wir stellen das erst einmal zurück", so ein auch etwas entnervt wirkender Oberbürgermeister Jürgen Großmann, nachdem sich die Kritik im VA am vorliegenden Entwurf der Benutzungsordnung und vor allem auch an der Art der dafür an die Gemeinderäte durchgereichten Sitzungsvorlage immer weiter hochschaukelte im Gremium. "Wir werden Ihnen baldmöglichst eine genaue Gegenüberstellung der alten und veränderten neuen Regelung vorlegen."

Das Fehlen einer solchen Gegenüberstellung war zuvor von den VA-Mitgliedern gerügt worden, weil, wie die Stadtverwaltung in ihrer Sachdarstellung zum Thema selbst schrieb, die Neuordnung sehr "umfassende Anpassungen" der Benutzungsregeln für alle städtischen Hallen vorsieht, so dass man schnell den Überblick verlieren konnte, was denn alles sich ändern würde und welche Konsequenzen sich daraus für künftige Nutzer ergeben könnten.

Los ging der Reigen der Kritik noch relativ verhalten. Brigitte Loyal (Grüne-Fraktionssprecherin) etwa forderte eine Diskussion darüber, ob man die Hallen und Säle nicht mehr privaten Nutzern als bisher zur Verfügung stellen könnte. Das ließ sich vom OB noch leicht mit dem Hinweis einfangen, dass man damit einen Interessenskonflikt mit den hiesigen Gastronomen provozieren würde, die natürlich auch ihre Bankettsäle gerade für private Anlässe anböten.

"Nur Hürden aufbauen, die wirklich nötig sind"

Klaus Drissner (CDU) wurden dann schon etwas konkreter mit seiner Kritik an der Neufassung der Hallen-Benutzungsordnung: Man sollte mit den neuen Regeln nur die "Hürden aufbauen, die wirklich nötig sind" – etwa nach den landesweiten Vorgaben der Veranstaltungsstättenverordnung. Die lasse eine Verwendung zum Beispiel von Papiertischdecken und Kerzen mit offenen Feuer zu, die geplanten neuen Nagolder Regeln nicht. Aber auch das konnten OB und Verwaltung noch parieren: "Ausnahmen sind da möglich", man solle doch den entsprechenden neuen Paragraphen ganz lesen. Aber: Ein Christbaum beispielsweise wäre künftig bei einer Vereinsfeier in der Stadthalle erlaubt, aber offene Kerzen an ihm nicht. Die Sinnhaftigkeit dieser Regel leuchtete jedem ein. "Bitte sind Sie da sklavisch streng", mahnte der OB. Die Haftungsrisiken seien heftig.

Einer aber, der sich die Neufassung der Hallen-Benutzungsordnung ganz genau durchgelesen hatte, war Jürgen Gutekunst (FDP-Fraktionssprecher). "Paragraph zwei, Absatz 13: Eine Vergabe für den Sport- und Übungsbetrieb an kommerzielle Nutzer ist nicht erlaubt." Hieße das nicht, so Gutekunst, dass etwa die Jugendsportschule (des VfL), das DRK und die VHS – allesamt eigentlich kommerzielle Anbieter von Übungsbetrieb in städtischen Hallen – dort keine Angebote mehr anbieten dürften?

Ausnahmeregelung wird gebraucht

Wie sich zeigte, tatsächlich eine offene Flanke des Entwurfs. "Das sehe ich jetzt auch – wir brauchen hier tatsächlich eine Ausnahmeregelung", so der OB. Aber dadurch wohl ermutigt, legte Stadtrat Gutekunst erst so richtig mit seinen Anmerkungen und Kritik los. Die Neuregelungen verlangen, dass "Plakatanschläge und jede Art der Werbung" durch die Stadt genehmigt werden müssen. "Müssen wir jetzt wirklich jeden Werbebanner, den wir bei einer Veranstaltung aufhängen wollen, vorab genehmigen lassen!?" Was für ein unsinniger Verwaltungsaufwand. Oder: "Bauliche Veränderungen", insbesondere "Veränderungen der Spielfeldmarkierungen" sind nach den neuen Regeln nicht (mehr) gestattet. "Und was ist mit dem Aufstellen der Bande beim Hallenfußballturnier?" Künftig verboten?

Antwort OB: "Erlaubt – mit Vorbehalt." Muss aber so in den neuen Entwurf ebenfalls nachgetragen und ergänzt werden. Womit dem OB in der VA-Sitzung langsam wohl klar wurde, dass der Entwurf der neuen Hallenordnung an diesem Abend einstweilen bei den Räten komplett durchfallen würde, zumal Gutekunst noch mit weiteren Kritikpunkten nachlegte. Weshalb der OB lieber die "Reißleine" in der Beratung zog – mit dem Hinweis, das Thema erst einmal komplett zurückstellen zu wollen.

Notiz am Rande: An diesem Sitzungsabend gab es insgesamt vier Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse hintereinander (je zwei öffentliche und nicht öffentliche vom VA und anschließend dem Technischen Ausschuss), wofür die Verwaltung die öffentliche VA-Sitzung gemäß Tagesordnung sehr sportlich getimt hatte. Aber von der relativen Zeitnot ließen sich die Räte offensichtlich nicht beeindrucken – und überzogen den Zeitplan mit ihren Nachfragen um locker eine Dreiviertelstunde. Entsprechend später erst konnten die folgenden Sitzungen beginnen.