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Psychisch angeschlagener Nagolder nach Sprengstoffexplosion vor Landgericht freigesprochen.

Nagold/Tübingen - Er hatte vergangenen November einen Böller vor der Tür einer über ihm wohnenden Familie gezündet. Es gab Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Jetzt sprach das Landgericht Tübingen den Mann frei. Unter Auflagen.

Es war der stille spätherbstliche Allerseelen-Freitag. An diesem ruhigen Nachmittag soll sich der Beschuldigte wohl durch Lärm aus dem Stockwerk oberhalb seiner Wohnung gestört gefühlt haben.

Gegen 16.30 Uhr ging er mit einem sogenannten Polenböller das Treppenhaus hinauf und zündete den – illegalen – Silvesterkracher. Das jedenfalls warf ihm die Anklage als strafbare "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion" vor. Und das ist vielleicht in der Silvesternacht grober oder gar gefährlicher und verbotener Unfug, aber sonst in aller Regel kein Bagatelldelikt. Deshalb landete der Fall vor der Großen Strafkammer am Landgericht Tübingen.

Druckwelle richtet Schaden an

Scheiben splitterten. Die umliegenden Wohnungstüren nahmen Schaden durch die Druckwelle. Verletzt wurde niemand. Doch schockiert waren viele, nicht nur in der unmittelbaren Nagolder Nachbarschaft. Erst recht, als der Vorfall dann durch die sozialen Medien geisterte und für Aufregung und Spekulationen sorgte. Der 42-Jährige soll, so formulierte die Staatsanwaltschaft, "bei der Tat infolge einer psychiatrischen Erkrankung zumindest erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen" sein.

Das sah die 1. Große Strafkammer am Tübinger Landgericht unter dem Vorsitz von Ulrich Polachowski genauso und schloss sich den Ausführungen des medizinischen Gutachters an. Danach sei "aufgrund der psychischen Erkrankung des Angeklagten eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen" gewesen.

Gezündet habe er den Böller wohl, weil er – krankheitsbedingt – Geräusche aus der Wohnung der über ihm wohnenden Familie gehört habe, welche nicht aufgehört hätten. Diese Darstellung glaubten ihm die Kammer und der Gutachter. Die Medikation während der vorläufigen Unterbringung des Mannes nach dem Vorfall habe gut angeschlagen, so der Forensiker.

Es erging dann das nach den Plädoyers nicht mehr überraschende Urteil: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete das Gericht zwar an. Sie wurde aber zur Bewährung ausgesetzt unter der Weisung, dass er sich weiterbehandeln lässt. So hatten das sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung zuvor beantragt.