Mehrfach musste die Feuerwehr in Nagold ausrücken. (Symbolfoto) Foto: Eich

Flüchtling löst dreimal falschen Feueralarm aus. Vorwurf: Steuerzahler muss für Einsätze aufkommen.

Nagold-Gündringen - Ein Asylbewerber soll in der Nacht auf den Dreikönigstag mehrfach mutwillig den Feueralarm in einer Asylunterunterkunft in Nagold ausgelöst haben. Einige unserer Leser sind sich schnell einig - "Dem passiert sowieso nichts" und "Das müssen WIR bezahlen" sind noch Kommentare der netteren Sorte. Aber stimmt das überhaupt? Wir haben uns erkundigt.

Pressesprecher Frank Otruba vom Polizeipräsidium Karlsruhe schildert den Hergang: Der erste Feueralarm ging um 2.24 Uhr in der Rettungsleitstelle ein - die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Rettungskräfte sowie eine Streife der Polizei begaben sich umgehend zum Einsatzort. Vor Ort trafen sie etwa 40 Personen im Freien an, die sich wegen des Alarms in Sicherheit gebracht hatten. Die Feuerwehr durchsuchte das Gebäude - und fand keine Gefahr.

Scheibe an Notruf-Knopf eingeschlagen

Es stellte sich heraus, dass jemand die einfach so Scheibe an einem Notruf-Knopf im zweiten Stock der Einrichtung eingeschlagen und diesen betätigt hatte. Bei einer ersten Befragung durch die Polizei gab keiner der Bewohner zu, den Alarm ausgelöst zu haben. Kaum waren die Einsatzkräfte wieder abgerückt, wurde um 3.02 Uhr der Alarm zum zweiten Mal ausgelöst. Wieder rückten alle Einsatzkräfte sowie eine zweite Polizeistreife an - diesmal war der Alarm im Eingangsbereich der Unterkunft ausgelöst worden. Die Ermittlungen der Polizei ergaben diesmal, dass ein 20-jähriger Asylbewerber aus Gambia angeblich den Alarm ausgelöst haben sollte. Der Mann verleugnete dies jedoch zunächst.

Erst nachdem die Einsatzkräfte gegen 6.18 Uhr zum dritten Mal grundlos alarmiert worden waren und sich an den Einsatzort begeben hatten, gab der junge Mann zu, den ersten Alarm ausgelöst zu haben. Mit dem zweiten und dem dritten Alarm habe er jedoch nichts zu tun. Als Begründung gab er an, sich unwohl gefühlt zu haben. Kein Wunder, denn er hatte zuvor offenbar eine erhebliche Menge Alkohol konsumiert. Wie er allerdings auf die Idee kam, deswegen den Feueralarm auslösen zu müssen, konnte er den Beamten nicht verständlich machen. Eine daraufhin angebotene medizinische Betreuung durch die angefahrenen Rettungskräfte lehnte der 20-Jährige ab.

Otruba hält es für unwahrscheinlich, dass ein Gericht den Mann aus Unwissenheit leichter davonkommen lässt. "Wer ein Handy besitzt und es bedienen kann, dem kann man unterstellen, dass er auch versteht, wie ein Feueralarm funktioniert", meint er.

Auslöser erwarten Geldstrafe oder Sozialstunden

"Sollte sich herausstellen, dass der 20-Jährige tatsächlich alle drei Fehlalarme mutwillig ausgelöst hat, erwartet ihn vermutlich eine saftige Geldstrafe.", schließt Otruba seinen Bericht. "Das ist nämlich kein Spaß." Das gelte übrigens auch, wenn einheimischer Lausbub auf die "lustige" Idee käme, zum Spaß die Feuerwehr zu rufen. Überhaupt nicht lustig sei es aber, wenn Einsatzkräfte durch unnötige Ablenkung Menschen, die sich in einer realen Gefahrensituation befinden, nicht rechtzeitig zur Hilfe eilen könnten.

Für den Fall, dass der Asylbewerber diese nicht bezahlen könne, könne die Strafe auch in Sozialstunden umgewandelt werden, so der Pressesprecher weiter. Die einzige Schwierigkeit bestünde darin, dem Mann das absichtliche Auslösen von falschem Alarm nachzuweisen. Dies sei jedoch die Aufgabe der Polizei. Die Kollegen befänden sich noch in den Ermittlungen.

Staatsanwältin Tatjana  Grgić von der Staatsanwaltschaft Tübingen bestätigt dies auf Nachfrage. Für den Missbrauch von Notrufen komme der Paragraph 145 aus dem Strafgesetzbuch ins Spiel. Darin wird für das mutwillige Auslösen eines Fehlalarms eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen. Für den Fall, dass jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, könne diese auf Antrag auch durch Arbeitsstunden abgegolten werden, so die Staatsanwältin weiter. Alternativ könne die Strafe auch noch als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden.

Sie betont aber: "Es macht für ein Verfahren absolut keinen Unterschied, welche Nationalität der Beschuldigte besitzt." Was aber einen Unterschied mache, sei das mehrmalige Auslösen eines Alarms. Dieses könne sehr wohl strafverschärfend berücksichtigt werden.

Betreiber der Einrichtung wird zur Kasse gebeten

Die Kosten für die Einsatzstunden der Feuerwehr muss immer der Betreiber der betroffenen Einrichtung bezahlen, erläutert Paul Amand, Stadtbrandmeister von Nagold. Im Fall der Flüchtlingsunterkunft in Gündringen sei das das Landratsamt. Tatsächlich trifft es also zunächst einmal den Steuerzahler. 500 bis 1000 Euro Kosten an Aufwandsentschädigung fallen pro Fehlalarm in dieser Größenordnung an, so Amand. Ob die Kosten am Ende dem Verursacher in Rechnung gestellt werden könnten, müsse jedoch ein Gericht entscheiden.