Kein Durchkommen bei der Zufahrt zum Schützenhaus in Bisingen Foto: Gern

Seit dem Unwetter in Bisingen am vergangenen Donnerstag sind zahlreiche Waldwege blockiert. Spaziergänger müssen aufpassen, denn: Sie sind in Wäldern selbst für ihre Sicherheit verantwortlich.

Baumstämme liegen kreuz und quer auf dem Weg zum Bisinger Schützenhaus – offensichtlich, dass es fürs Erste geschlossen bleiben muss. Auch eine Absperrung ist aufgestellt. Gut zu erkennen: Die Aufräumarbeiten nach dem Unwetter vom vergangenen Donnerstag sind noch lange nicht beendet.

Nun äußert sich auch das Rathaus, betont wird von der Gemeinde: „Der Sturm hat auch die Wälder in Bisingen und den Ortsteilen in Mitleidenschaft gezogen. Es muss weiterhin mit abbrechenden Ästen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden.“ Die dringende Bitte: den Wald in der nächsten Zeit meiden.

Die größeren Schäden bestätigt auch der Rangendinger Revierförster Gabriel Werner im Gespräch mit unserer Redaktion. Er vertritt derzeit Bisingens Revierförster Andre Conzelmann. „Wir werden schauen, wie wir das in Privat- und Gemeindewald aufarbeiten werden.“ Parkplätze und Zufahrten sollen jedenfalls zügig freigeräumt werden.

Bild in den Wäldern teils stark verändert

In Bisingen sei derzeit ein Großteil der Wege nicht begehbar, so Werner. Sobald wieder Waldarbeiten anlaufen, müssen die Wege allerdings frei sein. Werner: „Wir brauchen sie schließlich auch als Rettungswege.“

Zahlreiche Stämme hängen herunter. Foto: Gern

Das Bild in den Wäldern hat sich in Bisingen teils stark verändert, auch das ist an der Zufahrt zum Schützenhaus gut zu erkennen – schief, zur Seite gebogen hängen zahlreiche Stämme im Wald. „Diese Bäume werden voraussichtlich gefällt“, berichtet Werner.

„Keine besonderen Vorrechte“ für Spaziergänger

Wer das übernimmt, hänge vom Waldbesitzer ab: Die Gemeinde kann teils auf eigenes Personal zurückgreifen, der Landkreis arbeitet mit Forst-Unternehmen zusammen, Privatwaldbesitzer entscheiden eigenständig.

Wichtig: „Für Spaziergänger bestehen keine besonderen Vorrechte“, erklärt Christian Beck, Leiter des Forstamts im Landratsamt in Balingen. Grundsätzlich gelte das freie Betretungsrecht des Waldes. Beck betont aber auch: „Jeder ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich.“