Ein Unfall mit einem Laster beschäftigte das Nagolder Amtsgericht. Foto: Thomas Fritsch

Weil eine 35-jährige Frau beim Zurückstoßen des Lastkraftwagens schwer verletzt wurde, hat das Amtsgericht Nagold den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Den Führerschein darf er behalten.

Der Vorfall ereignete sich am 30. September vergangenen Jahres gegen 10 Uhr auf dem Hof einer Wildberger Firma. Der Angeklagte wollte mit dem Lastwagen vom Betriebsgelände auf die Hauptstraße einbiegen, als ihm von dort ein weißer Sprinter entgegenkam. Um ihn vorbeizulassen, setzte er zurück und erfasste eine Firmenmitarbeiterin, die nach getaner Arbeit gerade dabei war, Werkzeuge zu reinigen und das Schmutzwasser in einen Gully zu schütten.

Beim Aufprall stieß die 35-Jährige spitze Schreie aus, fiel zu Boden und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der behandelnde Arzt stellte zahlreiche Prellungen und Schürfwunden am Körper fest. Er habe beim Rückwärtsfahren mehrmals in den Außenspiegel geschaut und niemanden bemerkt, verteidigte sich der Angeklagte. Ein durchgeführter Blutalkoholtest ergab einen Wert von 0,4 Promille.

Beim Aufprall ohnmächtig geworden

Die verletzte Frau sagte als Zeugin aus, sie sei beim Unfall mit dem Rücken zum LKW gestanden, habe Restarbeiten erledigt, sei beim Aufprall gestürzt, ohnmächtig geworden, im Krankenhaus mit starken Schmerzen aufgewacht und vier Wochen arbeitsunfähig gewesen. Inzwischen gehe es ihr wieder gut, beantwortete sie die Frage des Richters.

Der Vorfall hatte für den Angeklagten Konsequenzen. Angedroht wurden im Strafbefehl ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe. Das wollte der Beschuldigte nicht hinnehmen und erhob über seinen Verteidiger Einspruch. Weil er vor dem Zurücksetzen mehrmals in den Rückspiegel geschaut, die in gebückter Haltung arbeitende Frau nicht sehen konnte, der LKW über kein Warnsignal verfüge, sein Mandant sofort erste Hilfe geleistet habe, die Verletzte im Krankenhaus besucht und sich entschuldigt habe, sollte das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis fallen lassen. Auch deshalb, weil der 37-Jährige als Berufssoldat bei der Bundeswehr angefangen habe und am Steuer des Dienstwagens eines Oberst sitzen soll. „Genau deshalb habe ich den Strafbefehl nicht unterschrieben“, sagte Martin Link.

Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung bleibt bestehen

Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung bleibe aber bestehen. Weil der Beschuldigte 34 000 Euro Schulden hat und als Soldat im Monat 1600 Euro netto verdient, verurteilte das Gericht den 37-Jährigen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro – macht unter dem Strich 1200 Euro. Den Führerschein muss er nicht abgeben.