Das Urteil gegen Uli Hoeneß wird demnächst rechtskräftig. Der Ex-Bayern-Präsident muss dann ins Gefängnis. Foto: dpa

Nach Uli Hoeneß selbst wird auch die Staatsanwaltschaft München keine Rechtsmittel im Verfahren gegen den Ex-Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung einlegen. Das gab die Behörde am Montag bekannt.

Nach Uli Hoeneß selbst wird auch die Staatsanwaltschaft München keine Rechtsmittel im Verfahren gegen den Ex-Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung einlegen. Das gab die Behörde am Montag bekannt.

München - Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet im Verfahren gegen Uli Hoeneß auf Rechtsmittel. Damit wird das Urteil des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München bald ins Gefängnis muss.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Hoeneß seine Haftstrafe in rund sechs Wochen antreten muss. Das wäre dann nach Ostern der Fall. Die Entscheidung des Gerichts sei vertretbar, erläuterte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Florian Gliwitzky, den Verzicht auf eine Revision. "Die Staatsanwaltschaft soll nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn das Strafmaß in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das war aus unserer Einschätzung nicht Fall."

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.

Dennoch akzeptiert die Behörde das mildere Urteil von Richter Rupert Heindl jetzt ohne weiteren Widerspruch. Zwar wurden im Laufe der Verhandlung immer neue Millionensummen bekannt, um die Hoeneß den Staat betrogen hatte. Gliwitzky verteidigte aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, an der ursprünglichen Anklage festzuhalten. "Ein höherer Betrag ändert am Straftatbestand nichts", betonte Gliwitzky.

Im Fall einer Revision hätte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall unter die Lupe nehmen und eine Entscheidung treffen müssen. Unter Umständen wäre das Verfahren dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgerollt worden. Das Verfahren hätte sich dann noch lange hinziehen können.

Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Außerdem trat er als Präsident des FC Bayern und Aufsichtsratschef der FC Bayern AG zurück. "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung", schrieb Hoeneß in einer persönlichen Erklärung, die auf der Homepage des FC Bayern veröffentlicht wurde. "Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich."

Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen - gemeinsam mit rund 550 anderen Strafgefangenen.