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Er wollte seiner Mutter den Teufel austreiben und brachte sie dabei um - dafür soll er nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Rottweil - Er wollte seiner Mutter den Teufel austreiben und brachte sie dabei um - dafür soll er nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Da er zum Zeitpunkt der Tat an einer akuten Psychose litt, erklärten sie den 54-Jährigen aus Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) am Montag vor dem Landgericht Rottweil für schuldunfähig. Vorgeworfen wurde ihm Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil wurde am Nachmittag erwartet. Der 54-Jährige wollte im Juni an seiner pflegebedürftigen Mutter einen Exorzismus vornehmen, weil er glaubte, sie sei von Nachbarn verhext worden und deshalb vom Teufel besessen.

Bereits am Morgen des Tattages hat er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine "Teufelsaustreibung" an seiner Mutter versucht. Da sie nach Worten des Angeklagten einen "irren Blick" gehabt habe, schlug er ihr mehrmals mit einer Bibel auf den Körper. Am Abend ging er nochmals zu seiner Mutter, die in einem Mehrfamilienhaus in der Wohnung über ihm wohnte. Er schlug sie erneut mit der Bibel und drückte sie am ganzen Körper. Er versuchte auch, ihr in den Rachen zu greifen, um "das Böse" herauszuziehen, wie er angegeben hatte. "Der Angeklagte glaubte, seiner Mutter helfen zu können und erkannte nicht, dass sie schwer verletzt war", sagte der Staatsanwalt.

Eine Bekannte des Angeklagten, die während der Aktivitäten zu Besuch war, sagte dem Mann, er solle einen Arzt rufen. Doch der Sohn kümmerte sich selbst um seine Mutter. Er wusch sie, rieb sie ein und gab ihr schließlich Wasser zu trinken, das Beruhigungsmittel enthielt. Dabei gelangte das Wasser in die Lungen der Frau, die schließlich daran erstickte. In der Nacht rief der Sohn dann seine Bekannte an und bat sie, zu ihm zu kommen. Als diese bemerkte, dass die Mutter bereits tot war, rief sie den Notarzt.

Die Mutter, die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und dement war, wurde hauptsächlich von ihrem Sohn betreut. Die Veränderungen an seiner Mutter, die ihre Krankheit mit sich brachten, deutete er als etwas Böses, das sich in ihrem Körper verteilt hatte. Er habe sie nicht umbringen, sondern ihr helfen wollen, beteuerte er während der Verhandlung. Laut Gutachter litt der Angeklagte an einer akuten paranoiden Psychose, einer krankhaften seelischen Störung, die zu Wahnvorstellungen und Halluzinationen führt. Dabei hören die Erkrankten Stimmen, die ihr Verhalten kontrollieren und bestimmen.