Der Sportschütze (Mitte) und sein Nachbar hatten jahrelang im Clinch gelegen. Die Auseinandersetzung schaukelte sich immer weiter hoch. Im vergangenen Sommer kam es dann zu der Bluttat. Eigentlich steht auf Mord eine lebenslange Haftstrafe. Foto: dpa

Der Sportschütze, der seinen Nachbarn erschossen haben soll und vom Landgericht Rottweil zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Der Sportschütze, der seinen Nachbarn erschossen haben soll und vom Landgericht Rottweil zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Rottweil - Weil er seinen Nachbarn erschossen haben soll, ist ein Sportschütze zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden: Gegen diese Entscheidung hat der 39 Jahre alte Mann nun Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Mittwoch bestätigte. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Der Verurteilte und sein Nachbar hatten jahrelang im Clinch gelegen. Die Auseinandersetzung schaukelte sich immer weiter hoch. Im vergangenen Sommer kam es dann zu der Bluttat. Eigentlich steht auf Mord eine lebenslange Haftstrafe.

Bei dem Angeklagten ging das Gericht aber von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung des 39-Jährigen plädierte für eine Strafe von maximal neun Jahren.