Mit eine Spätzlespresse hatte eine 60-Jährige in Weinstadt ihren Lebensgefährten erschlagen. Foto: dpa

Die 60-Jährige, die im Juni ihren Lebensgefährten in Weinstadt mit einer Spätzlespresse ermordet hatte, muss nun den Gang in die Psychiatrie antreten. Die Frau stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Die 60-Jährige, die im Juni ihren Lebensgefährten in Weinstadt mit einer Spätzlespresse ermordet hatte, muss nun den Gang in die Psychiatrie antreten. Die Frau stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. 

Stuttgart - Mit einer Spätzlespresse hat sie ihren Lebensgefährten totgeprügelt. Am Donnerstag ist eine 60-Jährige dafür vom Stuttgarter Landgericht auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Vorsitzende Richter sprach von Mord und Heimtücke. (AZ: 9 Kls 112 Js 50427/13)

Weil die Frau zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sei, komme sie nicht ins Gefängnis. Das Gericht habe nun in Abständen von einem Jahr zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie noch vorlägen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Nach Auffassung des Gerichts seien weitere Straftaten von der Frau zu erwarten. „Es liegt ein chronisches Krankheitsbild vor, das die Behandlung schwieriger macht.“

Nach der Tat habe die Frau eine Flasche Rum getrunken

Die Tat ereignete sich am 11. Juni in Weinstadt im Rems-Murr-Kreis. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Frau dem auf dem Sofa schlafenden 67-Jährigen das fast ein Kilogramm Gramm schwere Küchengerät zunächst gegen die rechte Schläfe geschlagen. Der Mann sei aufgewacht und habe noch versucht, sich zu wehren, doch er hatte keine Chance. Rund ein Dutzend weitere Male traf die Frau den Kopf ihres Lebensgefährten. Die Schläge seien so wuchtig gewesen, dass ein Teil von der Spätzlespresse abbrach. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und starb kurze Zeit später.

Nach der Tat habe die Frau eine Flasche Rum getrunken und sich dann selbst heftig mit dem Küchengerät gegen den Kopf geschlagen. Sie erlitt eine Platzwunde und verlor das Bewusstsein. Ein Sohn fand kurze Zeit später seinen toten Vater und die Ohnmächtige in der Wohnung.

Die Kammer stützt ihre Entscheidung auf die knappen Geständnisse der Frau bei der Polizei und beim Haftrichter, außerdem auf mehrere Zeugenaussagen und das Gutachten des Psychiaters. Kennengelernt habe die 60-Jährige ihren Lebensgefährten 2005 in der S-Bahn, seit 2006 seien sie ein Paar gewesen. Bereits 2008 hätten sich erste Symptome von paranoidem Eifersuchts- und Verfolgungswahn gezeigt. Kurz vor der Tat sei die Beschuldigte dann in ein „psychotisches Chaos“ geraten.