Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gibt der Entsorgerfirma Hezel in Mönchweiler Recht. Der Bebauungsplan der Gemeinde wurde für unwirksam erklärt. Foto: Wittek Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: Die Bebaungspläne des Sondergebiets berücksichtigen zu wenig die Belange der ansässigen Firma Hezel

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied, dass die Ausweisung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Abfallentsorgung" in Mönchweiler unwirksam ist.

Mönchweiler/Mannheim. Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hat im Fall des lange schwelenden Rechtsstreits um die Ausweisung des "Sondergebiets Abfallentsorgung" der Gemeinde Mönchweiler ein Urteil gefällt. Demnach ist der Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung" der Gemeinde in den Fassungen vom 12. Mai 2016 und vom 21. Mai 2015 unwirksam. Die Gemeinde hat laut Gerichtsurteil die Entwicklungsinteressen des im Plangebiet ansässigen Fachbetriebs zur Abfallentsorgung einerseits, sowie die Schutzbedürftigkeit der Wohnbevölkerung in der Umgebung des Plangebiets andererseits nicht in dem erforderlichen Maß ermittelt und bewertet. Somit wurde nicht richtig gegeneinander abgewogen.

Diese Fehler führen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg schloss gleichzeitig mit dem verkündeten Urteil vom 23. März die Revision aus. Seit 2008, als die Firma Hezel von der Gemeinde Mönchweiler Flächen im Plangebiet erwarb, um dort den Betrieb auszuweiten, beschäftigt Verwaltung und Gemeinderat intensiv.

Die Gemeinde hatte damals einen Bebauungsplan beschlossen, der der Firma Hezel ermöglichte, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Anlagen zur Behandlung und Lagerung unterschiedlicher Abfälle zu gestatten. Weite Teile der Bevölkerung wollten – mögliche Gesundheitsgefahren befürchtend – den Weg nicht mitgehen. Die Bürgerinitiative "Pro Mönchweiler" gründete sich. 2013 erfolgte aufgrund formeller Mängel ein erneutes Bebauungsplanverfahren, das 2015 in den Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung" einfloss.

Die Firma Hezel stellte sowohl gegen diesen Bebauungsplan, als auch gegen einen noch folgenden Normenkontrollanträge.

Das Urteil gab nun der Firma Hezel recht. Die Normenkontrollanträge hatten in vollem Umfang Erfolg. Dabei sieht das Gericht durchaus, dass das von der Gemeinde verfolgte Ziel, vorbeugenden Immissionsschutz mit Mitteln des Bauplanungsrechts anzustreben, grundsätzlich als sachgerecht an.

Dabei habe die Gemeinde allerdings versäumt, zu berücksichtigen, dass die Einschränkungen der baulichen Nutzung auf einen bereits bestehenden, immissionsschutzrechtlich genehmigten Betrieb Einfluss nehmen. Einem Betrieb, der auf Grundlage eines Vertrages zwischen den Parteien angesiedelt worden war.

Das Gericht betonte, dass ungeklärt sei, ob und in welchem Umfang sich betriebliche Aktivitäten der Firma Hezel ohne die Nutzungseinschränkungen negativ auf die Umgebung auswirken könnten. Bereits am Tag vor der Urteilsverkündung hatten die Teilnehmer seitens der Gemeinde Mönchweiler und der Bürgerinitiative "Pro Mönchweiler" das Urteil so, oder so ähnlich, erwartet. "Die Tendenz bei den Richtern war so erkennbar."

Bürgermeister Rudolf Fluck hat den Knackpunkt ausgemacht: Die Zulassung sogenannter G-Anlagen sind Anlagen, die eines Genehmigungsverfahrens mit öffentlicher Beteiligung bedürfen. Hier sahen die Richter die Abwägung der Belange des Unternehmens Hezel zu wenig berücksichtigt. Im Bestand hat das Unternehmen schon seit Jahren zahlreiche G-Anlagen in Betrieb. Die Erweiterung und wirtschaftlich sinnvolles Arbeiten sei durch die momentanen Beschränkungen nicht umfänglich vertretbar.

Die Zahlung von Entschädigungen seitens der Gemeinde war bei der Gerichtsverhandlung kein Thema und floss so auch nicht in die Urteilsbegründung ein. Nun muss die Gemeinde Mönchweiler schnellstens ihren Bebauungsplan in verschiedenen Punkten überarbeiten, um endgültig ein vertretbares Konstrukt für alle Parteien zu finden. Für Fluck kommt das Urteil nicht überraschend. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Thomas Burmeister, habe immer offen kommuniziert, das sich die Gemeinde auf kritischem Terrain bewegt. "Das Urteil ist gültiger Gesetzeslage geschuldet", erklärt Fluck. Nun gelte es, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Man wolle die Firma Hezel am Standort halten – jedoch mit der bestmöglichen Verträglichkeit für die Bevölkerung. "Wir müssen all das, was uns aufgetragen wurde, einarbeiten", weiß Fluck.

Das Thema "Feststoffkonditionierung", an dem sich die Gemüter zu Anfang erhitzten, ist auf jeden Fall für alle Zeiten vom Tisch. Die Sensibilisierung und die emotionale Stimmungslage in der Gemeinde habe das Vorgehen der Gemeinde gerechtfertigt. Nun hoffe er, dass sich die Wogen glätten.

Gemeinderat Peter Kaiser, ebenfalls bei der Verhandlung in Mannheim mit dabei, ist zuversichtlich, dass man hier einen Konsens erreichen kann – allerdings nur, wenn man gegenüber Hezel Zugeständnisse macht.

Robert Springmann von der Bürgerinitiative sieht das Urteil nicht gänzlich negativ, betonte allerdings, dass die Bürgerinitiative die weitere Entwicklung kritisch beäugen und begleiten wird. Positiv bewertet wird, dass das Urteil erheblich belästigende Abfallentsorgungsanlagen oder Störfallbetriebe ausschließt.