Das Gericht will noch am Donnerstag ein Urteil in dem Revisionsverfahren verkünden. Foto: dpa

Bundesgerichtshof will Entscheidung über Revisionen gegen zwei Urteile von Landgericht noch am Donnerstag verkünden.

Karlsruhe - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg will der Bundesgerichtshof (BGH) noch am Donnerstag seine Entscheidung über die Revisionen gegen zwei Urteile des Landgerichts Freiburg verkünden.

In den beiden Verhandlungen vor dem 4. Strafsenat des BGH am Vormittag in Karlsruhe deutete sich an, dass die Beurteilung des Landgerichts zur Frage der Sicherungsverwahrung möglicherweise nicht rechtsfehlerfrei war. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, um Sicherungsverwahrung zu erreichen.

In einem der zwei Fälle ging auch der Verurteilte in Revision. Die Schuldsprüche an sich sind nach Angaben des BGH rechtskräftig. Die beiden Männer waren im vergangenen Jahr in Freiburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sicherungsverwahrung, wie sie Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten, hatte das Gericht damals abgelehnt. Es geht um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr und einen damals 33-Jährigen aus Spanien.

Die beiden hatten gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.

Der in Staufen lebende Junge war laut Gericht mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile.