Der letzte Bürgerentscheid des Jahres ging Mitte Dezember in Freiberg am Neckar zu Gunsten der Bürger aus. Sie stimmten dafür, alle drei Grundschulen in den Stadtteilen zu erhalten. Bürgermeister Dirk Schaible (rechts) erläuterte im Rathaus das Ergebnis. Foto: Werner Kuhnle

Im eben zu Ende gegangenen Jahr ist die Zahl der Bürgerentscheide deutlich gestiegen. Vom Schlusslicht unter den Bundesländern hat sich Baden-Württemberg auf den siebten Platz vorgearbeitet.

Bilanz - Bislang hatte die Landesregierung die Bilanzen des Vereins „Mehr Demokratie“ regelrecht gefürchtet, denn meistens haben die Vorstände das Kabinett gehörig abgewatscht. Noch 2015 lag Baden-Württemberg im Ranking von „Mehr Demokratie“ auf dem 16. und damit letzten Platz unter allen Bundesländern. Im Dezember 2015 hat die grün-rote Landesregierung dann in der Gemeindeordnung die Regeln für Volks- und Bürgerentscheide vereinfacht, und das spiegelt sich in den Zahlen für 2016 bereits wider: Es gab 64 Prozent mehr Entscheide, und im nationalen Vergleich machte Baden-Württemberg einen Riesensprung auf Platz 7.

Die Staatsrätin Gisela Erler, die in der Regierung für die Bürgerbeteiligung zuständig ist, geht so nun selbstbewusst in die Offensive und sagt: „Baden-Württemberg ist eigentlich sogar die Nummer 1, wenn man auch die dialogische Beteiligung im Ranking berücksichtigen würde.“ Denn viele Bürgerentscheide seien gar nicht notwendig geworden, weil die Politik die Menschen schon vorher gut eingebunden habe.

Drei Vorgaben wurden verändert, die Hürden damit niedriger

An drei Stellschrauben ist gedreht worden. Erstens müssen nicht mehr mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Unterschrift leisten, damit sich der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren (siehe Beitext) beschäftigen muss, sondern nur noch sieben Prozent.

Zweitens wurde das sogenannte Quorum von 25 auf 20 Prozent gesenkt; ein Bürgerentscheid ist jetzt schon gültig, wenn 20 Prozent aller Wahlberechtigten eine Sache befürworten oder ablehnen. Das sei niedrig genug, sagt Gisela Erler. Denn man wolle ja auch nicht von Minderheiten be- und überstimmt werden. Edgar Wunder vom Landesvorstand bei „Mehr Demokratie“, sieht das anders. Würde bei Bürgermeisterwahlen dasselbe Quorum gelten, hätten es manche Bürgermeister gar nicht ins Amt geschafft, wie Christoph Traub in Filderstadt (19,8 Prozent Quorum) und Peter Kurz in Mannheim (14,5 Prozent). Die dritte Änderung: Seit dem 1. Dezember 2015 darf auch über Baugebiete und Flächennutzungspläne abgestimmt werden. Vielen Bürgermeistern habe diese Themenöffnung nicht gefallen, meint Erler – sie selbst findet sie gut. So würden Investoren nämlich lernen, nicht komplett an den Bürgern vorbeizuplanen.

Das Ergebnis kann sich – im Vergleich zu 2015 – sehen lassen: Die Zahl der Bürgerbegehren ist von 21 auf 40 gestiegen, die der Bürgerentscheide von 17 auf 28. Davon gingen 52 Prozent im Sinne der Bürger und 30 Prozent im Sinne des Gemeinderats aus; der Rest war nicht eindeutig. Die Chancen für Bürgerinitiativen stehen also nicht so schlecht. Überraschend dabei ist: Brisante Projekte wie Flüchtlingsheime oder Windkraftstandorte wurden nur je zweimal in einem Bürgerentscheid thematisiert.

Verein sieht noch Verbesserungsbedarf

Edgar Wunder von „Mehr Demokratie“ gießt dennoch Wasser in den Wein. So hätten auch 2016 nur 3,7 Prozent aller Bürger im Land die Gelegenheit gehabt, an einem Bürgerentscheid teilzunehmen; das sei zu wenig. Weiter sei das Risiko, dass die oft unerfahrenen Bürger Formfehler begehen, hoch. Da müsse nachgebessert werden. Denn während etwa in Bayern (Platz 1 im Ranking, gemeinsam mit Bremen) nur 15 Prozent der Begehren wegen Formfehlern für unzulässig erklärt werden, sind es hierzulande 38 Prozent. Zu den für Wunder ärgerlichen Fällen gehörte 2016 das Verfahren in Spaichingen (Kreis Tuttlingen): Die Initiative dort warf der Stadt vor, ihr eine falsche Zahl benötigter Unterschriften genannt zu haben – so wurden zu wenige gesammelt, das Begehren scheiterte.

Was Edgar Wunder ebenfalls für notwendig hält, ist die Möglichkeit, Bürgerentscheide auf Landkreisebene anzustrengen. „Mit Krankenhäusern, Ortsumgehungen oder Müll gibt es genügend Themen“, sagt Wunder. Gisela Erler sperrt sich nicht. Doch sei der jetzige Kompromiss schon hart errungen worden, weshalb man diesen Punkt „frühestens in der nächsten Legislaturperiode nochmals aufgreifen“ werde.

Dagegen könnte sich Gisela Erler vorstellen, eine andere Forderung Wunders früher zu erfüllen. Bisher muss in einem Bürgerentscheid immer die Frage der Initiatoren zur Abstimmung gestellt werden – der Verein „Mehr Demokratie“ hält es für sinnvoll, dass der Gemeinderat einen Alternativvorschlag einbringen kann. Der jüngste Bürgerentscheid in Freiberg am Neckar (Kreis Ludwigsburg) ist ein gutes Beispiel: Dort plante der Gemeinderat einen zentralen Neubau für die Grundschüler, während die Bürger die drei Grundschulen erhalten wollten – sie siegten im Bürgerentscheid. Bürgermeister Dirk Schaible beklagte schon am Wahlabend, dass er den Kompromissvorschlag, zwei Grundschulen zu erhalten, nicht mit zur Abstimmung bringen durfte. Künftig soll es eine entsprechende Möglichkeit vielleicht geben.

Nicht jeder gewonnene Bürgerentscheid ist ein Sieg

Den ungewöhnlichsten Bürgerentscheid des Jahres sieht Edgar Wunder in Bad Herrenalb (Kreis Calw). Dort wurde darüber abgestimmt, ob die Stadt den Landkreis wechseln soll, was mit äußerst knapper Mehrheit befürwortet wurde. An diesem Beispiel sieht man auch, dass nicht jeder gewonnene Bürgerentscheid gleich ein Sieg ist. Denn letztlich befindet das Innenministerium oder der Landtag darüber, ob es den Wunsch Bad Herrenalbs erfüllt. Zunächst wolle man eine ausführliche Begründung der Stadt einholen und dann die Landkreise Calw und Karlsruhe um eine Stellungnahme bitten, sagt Ministeriumssprecher Carsten Dehner. Das dauert.

Keine Rolle spielen im Übrigen landesweite Volksentscheide in Baden-Württemberg. Seit 1968 gab es in ganz Deutschland nur 23 Volksentscheide, die von Bürgern initiiert wurden – Baden-Württemberg gehört zu den neun Bundesländern, in denen es noch nie eine solche Befragung gab. Denn auch die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im November 2011 war kein Entscheid „von unten“. Es war formal die grün-rote Regierung, die diese Abstimmung angesetzt hatte – allerdings durchaus auf gewaltigen Druck des Volkes hin.

Regeln für Bürgerentscheide in Baden-Württemberg

Zahlen:
Im Jahr 2016 hat es in Baden-Württemberg 28 Bürgerentscheide gegeben, das sind elf mehr als 2015. Davon gingen 52 Prozent im Sinne jener Bürger aus, die die Abstimmung in ihrer Kommune initiiert hatten.

Verfahren
: Wenn Bürger einen „Bürgerentscheid“ anstreben, müssen sie zunächst ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Dafür müssen sie von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten Unterschriften vorlegen. Der Gemeinderat muss dann innerhalb von zwei Monaten die Zulässigkeit des Begehrens klären. Sofern keine juristischen oder formalen Gründe dagegen sprechen, kommt es innerhalb von vier weiteren Monaten zu einem Bürgerentscheid. Unabhängig von einem Bürgerbegehren kann ein Gemeinderat mit einer Zweidrittelmehrheit einen Bürgerentscheid ansetzen.

Entscheidung
: Bei einem Bürgerentscheid geben die Antragsteller eine Frage vor, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Damit der Entscheid gültig ist, muss die Mehrheit der Stimmen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen, also wohlgemerkt nicht nur 20 Prozent der abgegebenen Stimmen. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats.